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Lidl: Warnung an Kunden! Diese alltägliche Handlung kann dir eine Anzeige einbringen

Ein Einkauf bei Lidl gehört für viele Menschen regelmäßig zum Alltag. Doch diese vermeintliche harmlose Aktion kann böse Folgen haben.

Lidl-Kunden machen es oft, doch das ist eigentlich verboten!
© IMAGO/Rust

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Wer kennt es nicht: Mal eben schnell in den nächsten Supermarkt wie Lidl hüpfen, um ein paar Dinge einzukaufen und direkt wieder raus – da lohnt sich für die meisten Kunden kein Einkaufswagen.

Doch oft wird der Einkauf dann doch größer und die Hände voller. Da wäre ein Einkaufswagen gut. Allerdings entscheiden sich viele Lidl-Kunden dagegen, noch einmal zum Eingang des Ladens zu gehen und versuchen stattdessen, ihren Einkauf anderweitig bis zur Kasse zu bekommen. Aber: Das kann richtig böse enden, warnt jetzt ein Lidl-Filialleiter!

Lidl-Chef warnt Kunden vor alltäglichem Fehler – „No-Go“

Obwohl jeder von uns schon zig Mal in seinem Leben einkaufen war, gibt es für alle Kunden wohl immer noch Dinge und Geheimnisse, die nur die Supermarkt-Mitarbeiter kennen. Auf TikTok hat sich Lidl-Filialleiter Edis Krkusic unter dem Namen „Der Filialleiter“ zur Aufgabe gemacht, ein bisschen Licht ins (Kunden-)Dunkeln zu bringen.

Im Clip mit dem Titel „Darf ich das?“ ist eine Frau zu sehen, die einige Packungen Süßigkeiten in die Taschen ihres Pullovers stopft. „Wirklich viele stecken sich Dinge in ihre Jackentaschen oder Ähnliches und schmeißen etwas in den eigenen Rucksack. Und wundern sich dann, dass sie an der Kasse komisch angesprochen werden.“

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Laut Krkusic sei es ein absolutes „No-Go“, Produkte aus dem Supermarkt in seine Kleidung oder in Taschen oder Rucksäcke zu stecken, wenn diese noch nicht bezahlt sind. „Das würde ich niemandem empfehlen“, so der Lidl-Leiter.

Lidl-Kunden machen sich strafbar

Tatsächlich findet ein Diebstahl statt, sobald jemand eine fremde, bewegliche Sache wegnimmt. Die Produkte in einem Discounter wie Lidl sind fremdes Eigentum, bis sie an der Kasse vom Kunden bezahlt werden.


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Auch, wenn sich der Kunde noch in der Filiale befindet, sind die eingesteckten Gegenstände für den eigentlich Inhaber (in diesem Beispiel Lidl) nicht mehr greifbar und auch nicht mehr sichtbar. So kann Einstecken als Diebstahl ausgelegt werden und mit einer Anzeige oder gar im Gefängnis enden.

Was der Lidl-Filialleiter Krkusic also stattdessen empfiehlt: Den Einkauf zum Beispiel in einem leeren Karton bis zur Kasse transportieren.