Wer mit seinem Auto im Straßenverkehr unterwegs sein will, braucht selbstverständlich einen Führerschein. Dazu absolvieren Fahranfänger in der Fahrschule einen theoretischen und einen praktischen Teil und erhalten nach bestandener Prüfung die Fahrerlaubnis für Pkw. Für die Klasse B gelten bestimmte Regeln. So dürfen ihre Besitzer zum Beispiel Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3.500 kg und bis zu 8 Sitzplätzen (außer dem Fahrersitz) fahren. Auch Anhänger bis maximal 750 kg sind erlaubt. Bei Anhängern über 750 Kilogramm darf die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 Kilogramm nicht übersteigen.
Diese festen Regeln könnten sich jedoch bald ändern. Im Rahmen der EU-weiten Führerscheinreform könnten sich auch die Gewichtsgrenzen für die Führerscheinklasse B verändern. Besonders Camping-Freunde könnten davon profitieren.
Führerschein: Reform bringt Änderungen der Gewichtsgrenze
Über die Änderung der Führerscheinrichtlinie wurde bereits viel gesprochen. Allen voran das Thema digitaler Führerschein: Der digitale Führerschein soll kommen und bei Autofahrern in der entsprechenden App auf dem Smartphone hinterlegt werden. Dies soll auch bei Polizeikontrollen ausreichend sein. Verpflichtende Fahrtauglichkeitsprüfungen bei älteren Personen hat das EU-Parlament hingegen mehrheitlich abgelehnt. Stattdessen soll künftig jeder EU-Mitgliedstaat entscheiden, ob bei der Ausstellung und Verlängerung des Führerscheins die Fahrtauglichkeit getestet werden soll.
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Eine weitere Änderung ist jedoch auch bei der Gewichtsgrenze vorgesehen. Derzeit umfasst der Führerschein der Klasse B nur Kraftfahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 Tonnen. Für Personen, die seit 2 Jahren im Besitz der Klasse B sind, sollen diese Grenzen geändert werden.
Für Wohnmobile, Krankenwagen und Sonderfahrzeuge (beispielsweise Feuerwehrfahrzeuge) soll die Gewichtsgrenze der Führerschein Klasse B, unabhängig von der Antriebsart, auf 4,25 Tonnen angehoben werden.
Führerschein-Änderung für Camper positiv
Im Herbst könnte diese Regelung vom Europäischen Parlament verabschiedet werden. Vor allem für Camper bringt die Änderung einige Vorteile. Wer bisher Gespanne bis 4,25 Tonnen fahren wollte, brauchte entweder einen vor 1999 erworbenen Führerschein oder einen B96-Führerschein für Wohnmobile und Anhänger. Die EU-Richtlinie könnte dies ändern.
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Bis es soweit ist, müssen sich Campingurlauber noch etwas gedulden. Mit einer Einigung wird erst im Herbst 2024 gerechnet. Sobald die neue EU-Führerscheinrichtlinie verabschiedet ist, muss Deutschland sie allerdings noch in nationales Recht umsetzen, damit die Änderungen auch hierzulande in Kraft treten, wie der ADAC erklärt.
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