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Gerhard Schröder stolpert ins Gericht – Urteil gegen Ex-Kanzler gefallen

Gerhard Schröder kämpft weiter um sein Altkanzler-Büro. In Berlin kam er samt Ehefrau persönlich zur Verhandlung – und ergriff sogar das Wort!

Altkanzler Gerhard Schröder mit seiner Frau vor Gericht in Berlin.
© Sarah Fernßandez/DER WESTEN

Altkanzler Schröder hat keinen Anspruch auf staatlich finanziertes Büro

Altbundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) hat keinen Anspruch auf ein staatlich finanziertes Büro: Das Berliner Verwaltungsgericht wies eine Klage des 79-Jährigen gegen einen Beschluss des Bundestags als unzulässig ab. Die Richter ließen jedoch eine Berufung zu.

Als Gerhard Schröder persönlich vor Gericht erscheint, staunen die Wartenden im prunkvollen Berliner Gerichtssaal nicht schlecht. Die meisten der hier Anwesenden hatten nicht damit gerechnet, die kommenden zwei Stunden mit einem ehemaligen Bundeskanzler im selben Saal zu sitzen. Doch Gerhard Schröder ist persönlich erschienen und hat wie sonst auch seine Ehefrau So-yeon Schröder-Kim dabei.

Sein Eintreten in den Saal ist allerdings nicht ganz so prunkvoll. Der 80-jährige Altkanzler stolpert über den roten Teppich im Saal, kann einen Sturz aber solide abwenden. Über sein Kommen freut sich auch die Richterbank. Der Vorsitzende Richter Boris Wolnicki begrüßt den ehemaligen Kanzler mit einem Lächeln: „Schön, dass sie selbst gekommen sind, das ehrt uns sehr.“ „Ganz angenehm mal hier zu sein“, antwortet der Altkanzler und verweist mit einer Geste auf den prunkvollen Sitzungsaal.

Schröder sorgt für Schmunzeln im Gerichtssaal

20 Minuten lang wartet der 80-Jährige stehend an seinem Platz und unterhält sich mit seinen Anwälten. Dann geht die Verhandlung an diesem 6. Juni 2024 verspätet los. Der Kanzler wirkt selbstbewusst und entspannt. Doch das ändert sich im Verlauf der Verhandlung.

„Wer hätte mit mir reden wollen, wenn ich nicht Kanzler gewesen wäre. Das sind nachwirkende Aufgaben. Da ist es schon ganz gut, wenn man da ein Büro hat.“

Gerhard Schröder bei der mündlichen Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 6.6.24

Später in der Verhandlung ergreift er das Wort und erklärt anhand zweier Beispiele, warum er dieses Büro für seine Aufgaben als Altkanzler benötige. Er erzählt von einer Sache im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine. Er habe aus der Ukraine eine Anfrage bekommen, beim Versuch eines Endes des Krieges beizutragen. Das sei jedoch dann nach mehreren Bemühungen verlaufen. Dabei geht er ins Detail und sorgt mit seinen Erzählungen für Schmunzeln im Saal, besonders der Vorsitzende Richter scheint dem Ex-Kanzler menschlich sehr zugewandt zu sein.


Ehefrau lässt Gerhard Schröder kaum aus den Augen

Seine Ehefrau hat nach dem Eintreten in den Saal sofort in der zweiten Reihe Platz genommen. Sie verfolgt die fast zweistündige mündliche Verhandlung aufmerksam, lässt ihren Ehemann kaum aus den Augen und tippt auf ihrem Handy mit.

Altkanzler Gerhard Schröder mit seiner Frau vor Gericht in Berlin.
Altkanzler Gerhard Schröder mit seiner Frau vor Gericht in Berlin. Foto: Sarah Fernßandez/DER WESTEN

„Anfragen landen jetzt im E-Mail-Fach meiner Frau.“

Gerhard Schröder bei der mündlichen Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 6.6.24

Vor Verhandlungsbeginn blickt Schröder noch einmal über seine rechte Schulter zu ihr. Sie nickt ihm zustimmend zu. Als die Verhandlung vorbei ist, geht die südkoreanische Dolmetscherin und Übersetzerin sofort zu ihrem Mann. Gemeinsam verlassen sie ohne einen Kommentar den Saal und das Gebäude. Der Kanzler möchte nicht öffentlich sprechen.

Urteil gesprochen

Ob das Gericht einen Rechtsanspruch auf Schröders Altkanzler-Büro – welches sieben Räume im Bundestag samt fünf Mitarbeiten umfasst – sieht oder nicht, sollte noch am selben Tag verkündet werden. Kaum zwei Stunden später dann die Entscheidung des Gerichts: Die Berufung wurde zurückgewiesen. Es sieht keinen Rechtsanspruch eines früheren Bundeskanzlers auf Ausstattung mit einem Büro.


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Gerhard Schröder erhält demnach sein Büro nicht zurück – kann gegen dieses Urteil allerdings erneut in Revision gehen und vor das Bundesverwaltungsgericht ziehen. Er trägt zudem die Kosten des Gerichtsverfahrens. Bei der Urteilsverkündung waren weder Gerhard Schröder, noch seine Anwälte oder gar die Verteidigung der BRD zugegen.

Worum geht es bei dem Streit?

Im Mai 2022 verkündete seine Partei SPD gemeinsam mit den Grünen und der FDP, dem ehemaligen Bundekanzler seine Privilegien streichen zu wollen. Das bedeutete, dass sowohl sein Büro im Bundestag samt seinen Mitarbeitern der Vergangenheit angehören sollten. Lediglich seine Personenschützer sollte Schröder behalten dürfen. Im Juni 2022 wurde die Schließung seines Büros beschlossen. Seitdem fordert Schröder diese Privilegien zurück – er fühlt sich benachteiligt und plädierte auf sein Gewohnheitsrecht.

„Die Regelung mit dem Büro ist eine großzügige Regelung, aber eine angemessene.“

Gerhard Schröder bei der mündlichen Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 6.6.24

Der Haushaltsausschuss des Bundestages begründete diese Entscheidung mit dem Argument, der Altkanzler habe 17 Jahre nach seiner Amtszeit keine relevanten Aufgaben mehr. Allein im Jahr 2021 waren für die Kosten seines Büros über 400.000 Euro aus der Staatskasse bezahlt worden.

Gerhard Schröder war seit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine im Februar 2022 in der Öffentlichkeit stark kritisiert worden – für seine Nähe zu Russland und Staatschef Wladimir Putin, den er als Freund bezeichnet. Diese Nähe thematisierte er selbst bei dieser Verhandlung auch – doch das brachte ihm nicht den gewünschten Erfolg.