Die Verbraucherzentrale deckt immer wieder Mythen und Unwahrheiten über die verschiedensten Themen auf und verschafft Verbrauchern Klarheit – sei es beim Einkaufen oder im Verkehr. Jetzt räumt die Zentrale in NRW auch mit einem Mythos bezüglich des Führerscheins auf.
+++ Verkehr: Schlüsselzahlen auf dem Führerschein – ihre Bedeutung kennt kaum ein Autofahrer +++
Der kann zwar in vielen Situationen hilfreich sein – natürlich vorrangig beim Autofahren – doch kann er nicht ganz so viel, wie einige Verbraucher bisher gedacht haben. Als Dokument gilt er nur zu bestimmten Zwecken.
Führerschein gilt nicht als Ausweis
„Wussten Sie schon, dass der Führerschein nicht als Ausweis taugt?“ Mit dieser Frage pikst die Verbraucherzentrale NRW gleich alle wach, die bisher genau das geglaubt haben. Heißt es doch so oft bei einer Kontrolle: Haben Sie ihren Ausweis dabei oder ihren Führerschein? Kein Wunder, dass man da als Otto-Normal-Bürger denken könnte, die beiden Dokumente seien gleichzustellen – zumindest in gewissen Situationen.
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Dem ist aber nicht so, stellt die Verbraucherzentrale jetzt klar. Zum Beispiel nicht bei der Ausweiskontrolle am Flughafen. „Der Führerschein ist in Deutschland kein zugelassenes Dokument zum Nachweis der Identität“, so Iwona Husemann, Reiserechtsexpertin der Verbraucherzentrale NRW. „Die einzig gültigen Dokumente, die zum Identitätsnachweis dienen, sind der Personalausweis oder der Reisepass.“
Führerschein hilft nicht beim Checkin
Wer also am Flughafen steht und den Ausweis beziehungsweise Reisepass vergessen hat, der ist aufgeschmissen. Führerscheine oder auch Versichertenkarten sind keine Alternativen und müssen bei der Kontrolle der Flugsicherheit nicht akzeptiert werden. Darum sollten Urlauber vor Abreise noch einmal extra prüfen, ob sie ihre Ausweisdokumente auch dabei haben und ob diese noch gültig sind. „Denn deswegen seinen Flug nicht antreten zu können, will niemand.“
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Und noch ein Tipp von der Verbraucherzentrale: „Verliert man seinen Personalausweis oder Pass im Ausland, sollte man sich an das nächste deutsche Konsulat oder die Botschaft wenden“.