Auch wenn immer mehr Menschen in Deutschland mit einer App, einer Smartwatch oder dem Handy bezahlen, gibt es immer noch genügend Menschen, die entweder bar oder mit der guten alten Girocard an der Kasse stehen. Fast jeder, der ein Konto bei Sparkasse, Postbank und Co. hat, besitzt auch eine entsprechende Girokarte. Diese ist zwar viele Jahre gültig, aber eben nicht ewig. Irgendwann kommt der Tag, an dem die EC-Karte abgelaufen ist.
Und klar ist auch: Mit einer abgelaufenen Karte kann man an der Kasse nicht mehr bezahlen. In der Regel erhalten Bankkunden einige Wochen vor Ablauf der Gültigkeit eine neue Karte. Doch genau dann passiert oft ein Fehler, der ein saftiges Bußgeld nach sich ziehen kann!
Sparkasse, Postbank und Co.: Bußgeld wegen EC-Karte?
Eigentlich sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, dass eine abgelaufene EC-Karte nicht einfach in den normalen Hausmüll gehört. Das ist zwar die bequemste, aber auch die falsche Lösung. Die Karte enthält einen Mikroprozessorchip, der unter das Elektro- und Elektronikgerätegesetz fällt und somit als Elektroschrott gilt.
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Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Elektroschrott zu entsorgen. So nehmen Elektrofachgeschäfte und auch Supermärkte diesen Müll entgegen. Oft gibt es dafür Sammelstellen im Eingangsbereich. Auch in einigen Bankfilialen kann man seine alte Girocard abgeben. Einige Banken weisen auf ihren Internetseiten darauf hin, ansonsten kannst du einfach in deiner Filiale von Sparkasse, Postbank und Co. nachfragen. Wer sich nicht an die Entsorgungsvorschriften hält, muss mit einem Bußgeld rechnen.
Das hängt laut Bußgeldkatalog vom Bundesland ab. Vor allem in Hessen und Thüringen können bei Verstößen theoretisch bis zu 2.500 Euro fällig werden. Bei so kleinen Geräten werden diese Summen aber sicher nicht erreicht. Doch nicht nur wegen des Bußgeldes, sondern auch aus Umweltgründen sollte auf eine ordnungsgemäße Entsorgung geachtet werden.
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Achtung, Datenschutz!
Doch die Karte einfach so, wie sie ist, zu entsorgen, ist ein schwerwiegender Fehler. Schließen können Betrüger so einen Blick auf ihre Daten gewinnen. Daher empfiehlt die Sparkasse: „Um Ihre abgelaufene Karte vor Missbrauch durch Dritte zu schützen, empfehlen wir Ihnen, die sensiblen Informationen auf und in der Karte vor der Abgabe bei einer Sammelstelle unkenntlich zu machen.“ Dazu kann entweder ein geeigneter Aktenvernichter verwendet werden oder die Karte wird einfach so zerschnitten, dass die personenbezogenen Daten unkenntlich gemacht werden.