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Lidl, Netto und Co.: Fehler bei Kartenzahlung kann Kunden zum Verhängnis werden

Beim Einkaufen bequem mit der Karte zahlen – das ist Alltag bei Lidl, Netto und anderen Geschäften. Doch schnell können Probleme auftreten.

Lidl Netto Kasse
© IMAGO/Manfred Segerer

Sparkasse und Co. verabschieden sich von Girocard - so geht's für Kunden weiter

Die Sparkasse präsentierte einen Nachfolger zur klassischen Girocard (ehemals EC-Karte): die Sparkassen-Card. Sofern diese mit einem Visa-Co-Badge ausgestattet sind, können Kunden sie auch bei Apple Pay und Googles mobilem Bezahlen benutzen.

Das Bezahlen mit Karte bei Supermärkten wie Lidl, Netto und Co. ist ein Kinderspiel. Auch bei kleineren Beträgen werden Kunden längst nicht mehr schräg angeschaut, wenn sie an der Kasse die Karte zücken.

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Trotzdem gibt es immer wieder Situationen, in denen Kunden unerwartet an der Kasse abgewiesen werden können. Neben offensichtlichen Gründen wie ungültigen Karten oder unzureichendem Guthaben auf dem Konto gibt es auch weniger bekannte Probleme, die ärgerliche Folgen haben können.

Lidl, Netto und Co.: Bei Problemen müssen Einkäufe zurückbleiben

Die meisten Banken und Sparkasse haben Höchstbeträge festgelegt, bis zu denen Kunden durch bloßes Auflegen der Karte am Lesegerät zahlen dürfen – ganz ohne PIN und Unterschrift. Bei manchen Geldinstituten beträgt die Grenze 50 Euro, bei anderen nur 25 Euro. Umgekehrt gibt es auch Geschäfte, die unabhängig von der Höhe des Einkaufsbetrages regelmäßig eine Unterschrift verlangen. Und bei einem teuren Großeinkauf sind PIN oder Unterschrift immer Pflicht – egal ob bei Lidl, Netto, im Baumarkt oder an der Tankstelle.

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Doch dabei kann einiges schiefgehen. Dreimal die PIN falsch eingegeben, weil man vielleicht einen Zahlendreher im Kopf hatte? Dann ist die Karte gesperrt, kann nur von der Bank wieder freigeschaltet werden – und die Einkäufe müssen an der Kasse zurückbleiben.

Auf die Unterschrift kommt’s an

Ein anderer, häufig unbekannter Grund für eine Ablehnung an der Kasse liegt auf der Rückseite der Karte – die Unterschrift. Fehlt diese, können Kassierer vom Kunden ein gültiges Ausweisdokument zur Identifikation verlangen. Hat der Kunde keinen Ausweis parat, kann der Einkauf an dieser Stelle zu Ende sein. Obwohl einige Kassierer möglicherweise kulant sind und die Unterschrift vor Ort nachholen lassen, sind andere dazu angehalten, die Regeln strikt durchzusetzen.

Ein ähnliches Szenario kann eintreten, wenn die Unterschrift auf dem Bon völlig anders aussieht als jene auf der Karte. In diesem Fall muss ebenfalls ein alternativer Nachweis erbracht werden, dass dem Kunden die Karte tatsächlich gehört. Diese Sicherheitsmaßnahmen dienen dem Schutz der Kunden vor Betrug, können jedoch zu Verzögerungen oder gar Ablehnungen an der Kasse führen.


Mehr Infos:


Es ist auch wichtig zu beachten, dass das Verwenden der Karte eines anderen ohne entsprechende Vollmacht nicht erlaubt ist. Auch wenn es verlockend sein mag, mit der Karte des Partners oder der Partnerin einzukaufen, kann dies zu Problemen führen – zumindest dann, wenn man keine Vollmacht in der Tasche hat. In solchen Fällen ist es möglich, dass Kunden an der Kasse abgewiesen werden.

Insgesamt sollten sich Kunden bewusst sein, dass das Bezahlen mit Karte bei Lidl, Netto und Co. nicht immer reibungslos verläuft. Neben offensichtlichen Gründen wie ungültigen Karten oder unzureichendem Guthaben können auch weniger bekannte Probleme wie fehlende Unterschriften oder fehlende Vollmachten zu Ablehnungen an der Kasse führen. Kunden sollten daher stets sicherstellen, dass ihre Karten korrekt unterschrieben und autorisiert sind, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.