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Deutsche Bahn & ÖPNV: Pendlern winkt Extra-Geld – doch nicht alle sahnen ab!

Ab April gibt es einen Zuschuss für Pendler, die regelmäßig mit der Deutschen Bahn und dem (ÖPNV) fahren. Aber nicht für alle.

Für Pendler der Deutsche Bahn & ÖPNV winkt Extra-Geld - doch nicht alle bekommen den Zuschuss.
© IMAGO/Joerg Boethling

Deutschlandticket: das bekommst du für 49 Euro im Monat

Für 49 Euro pro Monat mit Bus und Bahn durch die gesamte Republik fahren. Das ist mit dem Deutschlandticket möglich.

Lange Fahrten mit der Deutschen Bahn, das geht ziemlich auf den Geldbeutel. Wer regelmäßig mit dem ÖPNV oder ICEs in die Heimat pendelt, der hat sicherlich schon so einiges an Geld für Tickets liegen lassen. Besonders junge Menschen und Berufsanfänger leiden darunter.

Auch mit einer Bahncard sind Tickets oftmals einfach nicht erschwinglich für Menschen mit wenig Geld. Um diesem Problem entgegenzuwirken, gibt es ab April einen neuen Mobilitätszuschuss – doch nicht für alle.

Deutsche Bahn und ÖPNV: Zuschuss fürs Bahnfahren

Deutschland hat ein echtes Nachwuchsproblem. Zahlreiche Betriebe haben freie Ausbildungsplätze, aber keine Bewerber. Im Koalitionsvertrag wurde deshalb schon vor längerer Zeit ein Gesamtkonzept zur Ausbildungsgarantie beschlossen, um die Aufnahme und den erfolgreichen Abschluss einer Ausbildung zu fördern. Mit dem sogenannten Mobilitätszuschuss haben Auszubildende ab April die Möglichkeit, sich Fahrten zum Heimatort von der Bundesagentur für Arbeit erstatten zu lassen.


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Damit sollen Auszubildende unterstützt werden, die ihre Ausbildung in einem Betrieb beginnen, der außerhalb ihres gewohnten Arbeitsweges liegt und deshalb umziehen müssen. Im ersten Ausbildungsjahr wird daher ein Zuschuss zu den Fahrtkosten für zwei Familienheimfahrten pro Monat gewährt.

Voraussetzungen für den Zuschuss

Voraussetzung für den Zuschuss ist, dass die Ausbildungsstätte vom bisherigen Wohnort aus außerhalb des üblichen Tagespendelbereichs nicht in zumutbarer Zeit erreichbar ist und deshalb ein Wohnortwechsel erforderlich ist. Unter nicht zumutbarer Zeit ist mindestens zwei Stunden Fahrzeit für Hin- und Rückfahrt gemeint. Vor dem Ausbildungsbeginn müssen junge Menschen bei der Bundesagentur für Arbeit ein Beratungsgespräch vereinbaren, um festzustellen, „ob der Zuschuss geeignet ist, die Entscheidung für eine wohnortferne Ausbildung zu unterstützen“. Ist dies der Fall, können die Anwärter den Mobilitätszuschuss online beantragen.


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Nicht förderfähig sind schulische Ausbildungen, Praktika oder Studiengänge. Ziel des Zuschusses ist es, jungen Menschen den Zugang zu einer Ausbildung zu ermöglichen.