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Wagenknecht will gewissen Asylbewerbern das Geld komplett streichen – „Sie ignoriert die Fakten“

BSW-Chefin Wagenknecht fordert eine weitere Verschärfung in der Asylpolitik. Abgelehnte Asylbewerber will sie das Geld komplett streichen.

Sahra Wagenknecht fordert Verschärfung der Asyl-Politik.
© IMAGO/Political-Moments

Hamburg führt Bezahlkarte für Asylbewerber ein - das sagen sie dazu

Hamburg hat als erstes Bundesland Bezahlkarten für Asylbewerber eingeführt. Wir haben direkte Gespräche mit betroffenen Personen geführt, um ihre persönlichen Einschätzungen und Erfahrungen zu sammeln.

Sahra Wagenknecht fordert eine weitere drastische Verschärfung in der Asylpolitik. Ihre Vorschläge gehen über die Bezahlkarte hinaus, die nun für Asylbewerber eingeführt wird.

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Die BSW-Chefin will abgelehnten Asylbewerbern ohne Schutzstatus komplett die Geldleistungen streichen und nicht nur auf weitgehend bargeldlose Bereitstellung beschränken. Von Pro Asyl und dem Flüchtlingsrat NRW kommt deutliche Kritik.

„Keine Geldleistungen, wenn kein Schutzstatus vorliegt“

Wagenknecht meint: „Dass der Staat nach einer Ablehnung dieselben Leistungen weiterzahlt, ist dem Steuerzahler nicht erklärbar. Nach einer Übergangsfrist sollten Geldleistungen auslaufen, wenn kein Schutzstatus vorliegt.“

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Die Politikerin behauptet, dass auch deshalb jeder dritte Geflüchtete in Europa nach Deutschland komme, weil es hier „faktisch keinen Unterschied macht, ob man als schutzberechtigt anerkannt wird oder nicht“. Wer es einmal nach Deutschland geschafft habe, könne „sicher davon ausgehen, bleiben und dauerhaft Leistungen beziehen zu können“, so Wagenknecht. Kein anderes Land in der EU zahle abgelehnten Asylbewerbern so hohe Leistungen.

Argumentiert Wagenknecht gegen Rechtsprechung des Verfassungsgerichts?

Birgit Naujoks, Geschäftsführerin vom Flüchtlingsrat NRW, wirft Wagenknecht vor, die Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts zu ignorieren. „Sowohl mit dem Sozialstaatsprinzip als auch mit der Menschenwürde ist eine völlige Einstellung von Leistungen nicht zu vereinbaren“, erklärt sie. Das Gericht bezog in der Rechtsprechung auf Artikel 1 und Artikel 20 des Grundgesetz.

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Auch der flüchtlingspolitische Sprecher von Pro Asyl, Tareq Alaows, argumentiert so. Das höchste deutsche Gericht habe entschieden, dass es das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums gibt. Das gelte auch für ausländische Staatsangehörige, die sich in Deutschland aufhalten.

Streichung würde nur Minderheit betreffen – viele Klagen erfolgreich

Nach Ansicht von Pro Asyl könnte die Forderung von Wagenknecht nur wenige Tausend Menschen betreffen. Die überwiegende Mehrheit der ausreisepflichtigen abgelehnten Asylbewerber genieße „eine Duldung aus meist familiären oder humanitären Gründen“. Sprecher Alaows kommt daher zum deutlichen Urteil: „Wagenknecht möchte den rechten Mythos des abgelehnten Asylbewerbers im Sozialleistungsbezug bedienen und ignoriert dabei die Fakten.“  

Auf die Frage, wie viele Menschen von Wagenknechts Forderung betroffen sein könnten, führt Naujoks vom Flüchtlingsrat NRW aus: „Klar ist, dass auch alle Menschen mit Duldung einen Grund haben, hier zu sein, dafür dürfte das dann also nicht gelten. Von 250.749 Ausreisepflichtigen zum 31. Oktober 2023 hatten 201.084 eine Duldung, bleiben also etwa 50.000.“ Darunter seien aber nicht nur abgelehnte Asylsuchende, sondern beispielsweise auch Studierende mit einem abgelaufenen Visum.


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Nach Angaben des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge wurden im Januar und Februar 54.705 Asylanträge entschieden. Dabei lag die „Gesamtschutzquote“ bei rund 45 Prozent, gemeint sind hier positive Entscheidungen für ein Bleiberecht. Jedoch gehen viele Asylbewerber dann den Klageweg, der teilweise Jahre in Anspruch nehmen. Laut der Geschäftsführerin vom Flüchtlingsrats NRW dauerte das Klageverfahren für bestimmte Herkunftsländer 2023 durchschnittlich rund 21 Monate. Das würde aber bedeuten, dass diese Menschen dann nach der Vorstellung von Wagenknecht in dieser Zeit keine Leistungen mehr bekommen könnten, wenn kein Schutzstatus vorliegt.

Wagenknecht Forderung würde Menschen treffen, die letztlich doch Schutzstatus bekommen

Dabei sind jedoch laut Pro Asyl etwa 25 Prozent der Klagen erfolgreich. Naujoks nennt sogar eine etwas höhere Zahl: „Etwa 15.000 Menschen haben im Rahmen eines Gerichtsverfahren bis August letzten Jahres einen Schutzstatus zuerkannt bekommen – bei etwa 45.500 Gerichtsentscheidungen.“ Das wäre eine Erfolgsquote von einem Drittel! Doch diese Menschen, die letztlich doch einen Schutzstatus erhalten, würde Wagenknecht in der Zwischenzeit mit ihrer Sanktion hart treffen.