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Cannabis und Führerschein: Was gilt für Autofahrer?

Noch in diesem Jahr soll die Teillegalisierung von Cannabis in Kraft treten. Ist dann auch Kiffen am Steuer erlaubt?

Die Bundesregierung will noch dieses Jahr Cannabis teilweise legalisieren, die Menschen dürften also legal kiffen. Doch das hat einen Haken.
© IMAGO/Jochen Eckel

Kurz erklärt: Eckpunkte des geplanten Cannabis-Gesetzes

Das Bundeskabinett hat beschlossen, den Besitz und den kontrollierten Anbau von Cannabis zum Privatgebrauch zuzulassen - mit Einschränkungen. Wichtige Punkte des Gesetzesvorhabens im Überblick.

Der grüne Daumen erhält in Deutschland eine völlig neue Bedeutung! Eigentlich sollte die Teillegalisierung von Cannabis bereits im April in Kraft treten, nun wird es wohl erst im Herbst soweit sein. Wie „Table.Media“ berichtet, blockiert eine Mehrheit der Landesregierungen im Bundesrat die schnelle Umsetzung des Gesetzentwurfs von Karl Lauterbach. Wegen zahlreicher ungeklärter Rechtsfragen könnte die Teillegalisierung frühestens Anfang Oktober in Kraft treten.

Dennoch wird der Besitz und Konsum von Cannabis voraussichtlich noch in diesem Jahr legalisiert. Doch wie sieht es im Straßenverkehr aus? Auch hier zieht die Ampelkoalition eine klare Linie: Freiheit ja, aber nicht auf Kosten der Verkehrssicherheit und der öffentlichen Ordnung. Was gilt also für Autofahrer?

Expertengruppe ermittelt neuen Grenzwert

Das neue Gesetz, das bereits vom Bundestag verabschiedet wurde, erlaubt Volljährigen den Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis in der Öffentlichkeit und bis zu 50 Gramm im ürivaten Raum

Ein besonders heißes Eisen in der Legalisierungsdebatte ist die Fahrtüchtigkeit nach dem Konsum. Das neue Gesetz sieht vor, dass das Verkehrsministerium Grenzwerte für THC im Blut von Autofahrern festlegt. Dazu soll eine Expertengruppe auf wissenschaftlicher Basis klären, ab wann die Fahrsicherheit beeinträchtigt ist.

Derzeit liegt bereits bei einem THC-Wert von 1,0 ng/ml Blutserum eine Ordnungswidrigkeit vor. Dies wurde vom Bundesverfassungsgericht in einem Urteil von 2004 bestätigt, ist aber nicht gesetzlich festgeschrieben. Es ist jedoch zu erwarten, dass dieser Wert angehoben wird.

Erhöhung des THC-Grenzwerts

Der Toxikologe Stefan Tönnes vom Universitätsklinikum Frankfurt am Main erklärt gegenüber dem MDR, dass er und andere Mitglieder der GWK-Kommission als Kompromiss eine Anhebung des Grenzwertes auf mindestens 3,5 ng/ml Blutserum vorschlagen. In der öffentlichen Diskussion wurde ein Grenzwert von 3,0 ng als Kompromiss diskutiert.

Auf welchen Grenzwert sich die wissenschaftliche Expertengruppe einigen wird, ist derzeit also noch unklar. Bis dahin gilt: Wer bekifft Auto fährt, spielt mit seinem Führerschein.

ADAC begrüßt wissenschaftliche Untersuchung

Auch der ADAC hält einen neuen THC-Grenzwert für sinnvoll. ADAC-Unternehmenssprecher Alexander Schnaars erklärt gegenüber der Redaktion: „Da bei Cannabis anders als bei Alkohol jedoch noch keine klare Beziehung zwischen konsumierter Menge und Auswirkung auf die Fahrtüchtigkeit ermittelt worden ist, sieht der ADAC die Absicht der Bundesregierung positiv, in einer wissenschaftlichen Untersuchung feststellen zu lassen, ab welchem Grenzwert Einschränkungen der Fahrtüchtigkeit tatsächlich zu erwarten und nicht nur theoretisch möglich sind.“

Klare Grenze zwischen Cannabis-Konsum und Autofahren

Ziel des Grenzwertes sollte es nach Ansicht des ADAC sein, ungerechtfertigte Sanktionen zu vermeiden, aber dennoch Fahrten unter Cannabiseinfluss zu ahnden, die sich negativ auf die Fahrtüchtigkeit auswirken. Darüber hinaus plädiert der ADAC für eine klare Grenzziehung: „Nichtsdestotrotz darf der Konsum nicht zu einer Einschränkung der Fahrtüchtigkeit führen, weswegen der Konsum und das Fahren voneinander zu trennen sind.“



Deshalb sieht der ADAC die Legalisierung auch mit einer gewissen Sorge: „Schließlich kann der Konsum von Cannabis die Wahrnehmung verändern und das Reaktionsvermögen negativ beeinflussen. Insbesondere Personen, die Cannabis ausprobieren wollen und sich vorab nicht mit seiner bewusstseinsverändernden Wirkung auseinandergesetzt haben, sind sich dieser Gefahr womöglich nicht ausreichend bewusst.“ Eine breite Aufklärung über die Gefahren ist daher nach Ansicht des ADAC äußerst wichtig.

Auf welchen THC-Wert sich der Bundestag einigen wird, bleibt abzuwarten. Ein Ergebnis wird sicherlich erst in einigen Monaten vorliegen.