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Führerschein auf Probe: DAS musst du über die Probezeit wissen

Von Bußgeld bis zu Führerscheinentzug. Die Probezeit beim Führerschein ist keine Freifahrt vor dem Gesetz. Eher ist sie die Bewährungszeit, in der du besonders verantwortungsbewusst fahren solltest. Was du alles beachten musst, erklären wir dir hier.

Auf dem Foto sieht man oben rechts einen Autoschlüssel. Unten im Bild ist ein Führerschein abgebildet und links daneben ein grünes Spielzeugauto. Im Hintergrund sind Blätter zu sehen. Links auf dem Blatt steht "Bußgeldkatalog". Auf dem rechten Blatt ist eine Hand mit Kugelschreiber aufgelegt.
Der Führerschein auf Probe ist eine Bewährungszeit. Ein Verstoß in der Probezeit kann mit Konsequenzen geahndet werden. Foto: imago stock&people

Von Bußgeld bis zu Führerscheinentzug. Die Probezeit beim Führerschein ist keine Freifahrt vor dem Gesetz. Eher ist sie die Bewährungszeit, in der du besonders verantwortungsbewusst fahren solltest.

Die Probezeit gibt es seit 1986, laut „allianzdirect.de“ aufgrund der steigenden Verkehrsunfälle mit Fahranfängern. In dieser Zeit soll geschaut werden, wer für den Straßenverkehr geeignet ist – eine Bewährungszeit. Insgesamt haben Fahranfänger zwei Jahre lang einen Führerschein auf Probe. Gab es in dieser Zeit keine Vorkommnisse, läuft die Probezeit einfach nach den zwei Jahren aus.

Eine nicht so reibungslose Probezeit kann zu Bußgeldverstößen, Probezeitverlängerung oder Entzug der Fahrerlaubnis führen. Grundsätzlich gelten für dich aber die gleichen Verkehrsregeln, wie für andere Autofahrer auch. Worauf genau du alles achten musst, erzählen wir dir hier.


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Probezeit? Das bedeutet sie für dich

Die Probezeit bezieht sich auf die ersten zwei Jahren, nachdem du deinen Führerschein bekommen hast. Sie stellt dich auf die Probe, ob du dazu geeignet bist, am Straßenverkehr teilzunehmen. In dieser Zeit darfst du alle Fahrzeuge fahren, für die du den geeigneten Führerschein hast. Ohne weitere Einschränkungen hast du dich nur an die Verkehrsordnung zu halten. Solltest du gegen diese jedoch verstoßen, kann dir von Bußgeld, über ein Aufbauseminar, bis zum Führerscheinentzug alles drohen.


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Wichtig zu wissen: Während der Probezeit gilt ein striktes Alkoholverbot am Steuer. Das gilt für alle Verkehrsteilnehmer jeden Alters. Solltest du unter 21 Jahren und nicht mehr in der Probezeit sein, musst du trotzdem 0,0 Promille am Steuer haben.

Foto: imago images/Shotshop

Für wen gilt die Probezeit?

Die Probezeit ist für alle Fahranfänger der Fahrerlaubnisklassen A, B, C oder D. Für alle anderen Klassen wie zum Beispiel landwirtschaftliche Fahrzeuge oder Kleinkrafträder gilt sie nicht. Die Probezeit kann in allen Klassen aufgrund von Verstößen um mindestens zwei Jahre verlängert werden.

Verstoß in der Probezeit – DAS können die Konsequenzen sein

Grundsätzlich ist ein Verstoß gegen die Verkehrsordnung in der Probezeit mit einer Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre verbunden. Zu einer Verlängerung der Probezeit führen alle Verstöße, die mit Punkten geahndet werden. Zum Beispiel Geldbußen ab 60 Euro, ein Fahrverbot oder ein Entzug der Fahrerlaubnis. Laut Bundesministerium für Dienste und Verkehr (BMDV) gibt es drei Stufen, bis zum Entzug der Fahrerlaubnis. Im Bußgeldkatalog wird hierbei zwischen A- und B-Verstößen unterschieden.

ZuwiderhandlungKonsequenz
1. Ein A-Verstoß
oder
zwei B-Verstöße
Teilnahme an einem Aufbauseminar
2. Ein weiterer A-Verstoß oder
zwei weitere B-Verstöße
Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung (innerhalb von zwei Monaten)
3. Ein weiterer A-Verstoß
oder
zwei weitere B-Verstöße
Entziehung der Fahrerlaubnis
Tabelle über die Verstöße und Konsequenzen in der Probezeit nach BMDV

A-Verstöße gelten als besonders schwerwiegend und B-Verstöße als schwerwiegend. Eine Übersicht mit Beispielen hast du hier:

A-Verstöße (besonders Schwerwiegend)B-Verstöße (Schwerwiegend)
Überschreitung Tempolimit um über 21 km/hFahren mit abgefahrenen Reifen
Über eine rote Ampel fahrenParken ohne Parkerlaubnis
Handy am SteuerTermin zur Hauptuntersuchung überzogen
Missachtung des RechtsfahrgebotsMitnahme von Kindern ohne Kindersitz
Fahren unter Einfluss von Drogen (auch Alkohol)Gefährdung durch falsche oder Nichtsicherung des Fahrzeugs bei Unfall oder Liegenbleiben
Nötigung im Straßenverkehr (z.B durch Auffahren) oder UnfallfluchtFahren mit ungesicherter Ladung
Übersicht über die A,- und B-Verstöße laut Bußgeldkatalog

Tipps für deine Probezeit

  • Der Zeitpunkt ist entscheidend: Auch wenn die Probezeit vorbei ist, kann sie erneuert werden, wenn während dieser Zeit eine Straftat begangen wurde
  • Fahre vorausschauend
  • Halte dich an die Verkehrsregeln und passe deine Geschwindigkeit an
  • Trinke niemals Alkohol, wenn du noch fahren musst

Insgesamt ist die Probezeit eine Zeit, in der du als Fahrer deine Fähigkeiten und dein Verantwortungsbewusstsein unter Beweis stellen kannst. Halte dich an die Regeln, sei aufmerksam und genieße die Freiheit des Fahrens. Ein Verstoß ist in der Zeit besonders ungünstig.

Solltest du in der Probezeit deinen Führerschein verloren haben, erfährst du hier, wie du vorgehen solltest.