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Deutsche Post: Jetzt herrscht Gewissheit – DANN verfällt die Zustellung

Wer auf die Deutsche Post angewiesen ist, für den herrscht nun endlich Gewissheit. Das ist der Grund, wenn es mit der Zustellung nicht klappt.

Deutsche Post: In diesem Fall ist eine Zustellung unwirksam
© IMAGO/Michael Gstettenbauer

Deutsche Post: Päckchen nicht angekommen - was Du jetzt tun musst

Viele kennen das Ärgernis. Ihr habt etwas bestellt, doch das Päckchen ist nicht bei euch angekommen und ihr habt auch keine Benachrichtigung im Briefkasten? Euch sind die Hände dann nicht gebunden.

„Zustellung nicht möglich.“ Wer diesen Satz in einer Mail der Deutschen Post oder per Paket Tracker erhält, fällt meist aus allen Wolken. Wo ist das Päckchen nun? Wieso konnte es nicht zugestellt werden und was sind die nächsten Schritte? Endlich kann etwas Licht ins Dunkel gebracht werden, denn aus diesem Grund können Päckchen manchmal nicht zugestellt werden.

Wer regelmäßig online bestellt und von der Deutschen Post und Co. beliefert wird, der kennt das Bangen. Wird das Paket rechtzeitig zugestellt? Bin ich überhaupt zuhause und kann es in Empfang nehmen? Wer nicht persönlich dazu in der Lage ist, einen Briefumschlag zu empfangen, der kann im Rahmen der Ersatzzustellung die Zustellung an eine andere Person oder einen anderen Ort als die des Adressaten verorten. Doch genau bei diesem Prozess kommt es manchmal vor, dass die Zustellung nicht möglich ist und verfällt.

Deutsche Post: Darauf solltest du bei der Zustellung achten

Ein Schriftstück gilt grundsätzlich erst als zugestellt, wenn der Adressat es auch tatsächlich in der Hand hält, sofern das Datum der Zustellung nicht auf dem Umschlag vermerkt ist. Bei einer Ersatzzustellung ist das hingegen ein bisschen anders. Sofern ein Postzusteller einen Umschlag im Rahmen einer Ersatzzustellung in den Briefkasten legt, muss er das Datum, an dem er das Schriftstück eingeworfen hat, darauf vermerken.

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Doch aufgepasst! Schreibt ein Postzusteller unleserlich, vergisst den Vermerk oder ist das Datum aus anderen Gründen nicht mehr eindeutig erkennbar, gilt die Ersatzzustellung als unwirksam. Der Grund? Der Adressat kann nicht mehr den exakten Zeitpunkt identifizieren, an dem das Zustellungsstück im Briefkasten gelandet ist.


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Bedeutet konkret: Keine Zustellung bei einem unleserlichen Datum. Diese Reglung ist im § 180 Satz 3 ZPO festgehalten. Wer also auf eine Ersatzzustellung angewiesen ist, muss darauf hoffen, dass der Paketzusteller den Umschlag mit einem lesbaren Datum versieht.