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Bußgeld: Diese Regeln sollten nicht nur Autofahrer kennen – sonst wird’s teuer

Unglaublich, aber wahr. In Deutschland ist einfach alles geregelt. Selbst dieses Vergehen sorgt für Bußgeld. Viele kennen die Regel nicht.

Es droht ein Bußgeld, wenn man sich an der Autotür falsch verhält.
© IMAGO/imagebroker

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Wer in Deutschland lebt, der muss einige Regeln und Bestimmungen kennen. Wir sind nicht umsonst das Land der Normen. Hier ist alles strickt geregelt. Und wer sich nicht an die Vorgaben hält, dem droht ein Bußgeld.

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Dabei sind manche Vorgaben so verrückt, dass man nicht mal im Traum darauf käme, dass es sie gibt. Das interessiert allerdings die Behörden wenig, wenn sie das Bußgeld eintreiben. Autofahrer sollten jetzt ganz genau aufpassen.

Bußgeld: Autofahrer aufgepasst!

Klar, im Straßenverkehr gibt es zahlreiche Straffallen für Autofahrer. Zu schnell gefahren, zu wenig Abstand gehalten, nicht geblinkt – all das und noch viel mehr ist nicht erlaubt. Aus Sicherheitsgründen ist das auch absolut nachvollziehbar.

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Allerdings gibt es unscheinbare Vergehen, wo sich viele vermutlich einfach nur an den Kopf packen. Denn ja, in Deutschland ist es untersagt, die Autotür laut zuzuschlagen, kein Witz! Das gilt sowohl für Fahrer als auch Mitfahrer. Andernfalls droht ein Bußgeld.

Immer auf die Türen achten

Der Grund für diese Regelung liegt in der Straßenverkehrsordnung (StVO). Hier heißt es: „Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten.“ So ist es explizit verboten, den Motor des Autos unnötig laufen zu lassen und „Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen“.


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Wer also seine Tür am Auto dennoch mit ordentlich Karacho zuwirft und so andere Menschen durch den Lärm stört, riskiert eine Strafe von bis zu 80 Euro – zumindest in der Theorie. In der Praxis sieht das alles schon wieder ganz anders aus.

Bußgeld: Nachweis schwer

Denn ein solches Vergehen nachzuweisen, ist ziemlich schwer. Da müssen zuständige Beamte schon in der Nähe sein und das Knallen der Tür selbst mitbekommen. Daher ist es wenig verwunderlich, dass laut „MDR“ nur wenige solcher Strafen verhängt werden.