Ob schon direkt nach den Feiertagen oder erst im neuen Jahr: Irgendwann fliegt auch der größte und schönste Weihnachtsbaum aus dem Wohnzimmer. Bei der Entsorgung kann man jedoch mehr falsch machen als man denkt – und sich sogar ein dickes Bußgeld einfangen.
Viele Kommunen in Deutschland bieten einen eigenen Abholservice für die Fichten und Tannen an. Das erleichtert die Entsorgung immens. Doch insgesamt gibt es viele verschiedene Möglichkeiten, den Baum wieder los zu werden. Das musst du beachten, um kein Bußgeld zu bekommen.
Bußgeld: Den Baum erst abschmücken, dann richtig entsorgen
Wenn die Feiertage verstrichen sind und der Baum seine Nadeln langsam verliert, ist es an der Zeit, ihn zu entsorgen. Doch was gilt es bei der Entsorgung des Festbaumes zu beachten? Der grundlegendste und wichtigste Aspekt: Der Baum muss abgeschmückt sein. Neben vielen Kugeln und Lichterketten ist der Baum oft auch mit Lametta verziert. Vor allem das muss weg, um den Baum wiederverwerten zu können.
Lametta kann Gift- und Schadstoffe enthalten, die bei der Kompostierung oder der Verbrennung in die Umwelt abgegeben werden können. Also: Erst abschmücken und dann entsorgen – auch, wenn man das Lametta selbst nicht mehr behalten möchte. Denn die Annahme eines nicht abgeschmückten Weihnachtsbaums kann sogar verweigert werden.
Christbäume nicht im Wald entsorgen
Wichtig ist auch, dass der Weihnachtsbaum in keinem Fall in den Wald gehört. Zwar verrottet das Holz und verschmutzt die Umwelt nicht wesentlich, doch die Pflanzen- und Tierwelt kann durch den im Wald entsorgten Baum durchaus beeinträchtigt werden. Auch für die Entsorgung im Wald kann es zu einem zu einem Bußgeld kommen.
Sollte die eigene Kommune einen Abholservice anbieten – oft sind es zwei ausgewählte Termine im Januar – ist diese Variante wohl am einfachsten. So muss man sich keine Gedanken machen, wohin man den Baum bringen muss und ein Bußgeld handelt man sich in den meisten Fällen auch nicht ein.
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Ganz wichtig dabei: Stellt man den Baum zur Abholung an die Straße, ist sicherzugehen, dass weder Autofahrer noch Radfahrer und Fußgänger dadurch behindert werden. Zudem sollte man den Baum auch auf keinen Fall aus dem Fenster werfen, um ihn nicht wegtragen zu müssen. Denn neben der großen Verletzungsgefahr für Passanten darf der Baum auch nicht irgendwo auf dem Gehweg liegen.
Was hingegen eine Alternative zur herkömmlichen Entsorgung ist, ist der hauseigene Biomüll. In einigen Kommunen ist das erlaubt. Doch Achtung: Der Baum muss natürlich kleingeschnitten oder zersägt sein – er sollte in keinem Fall im Ganzen entsorgt werden. Auch im Haus- oder Sperrmüll hat der Baum nichts zu suchen.
Dickes Bußgeld bei „illegaler Entsorgung“
Je nach Bundesland können unterschiedliche Bußgelder bei „illegaler Entsorgung“ – wie dem Ablegen im Wald – anfallen. Während man in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein mit bis zu 30 Euro noch recht glimpflich davon kommen könnte, muss man in Hamburg, Bremen oder Niedersachsen richtig tief in die Tasche greifen. Dort können bis zu 100 Euro Bußgeld auf dich zu kommen. Der Bußgeld-Spitzenreiter ist das Saarland mit bis zu 300 Euro für einen illegal entsorgten Baum.
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Darüber hinaus droht sogar ein Eintrag ins Fahreignungsregister – und das bundesweit. Legt man den Baum so auf die Straße, dass der Verkehr erschwert oder sogar gefährdet wird, muss man mit einem Punkt in Flensburg rechnen. Obendrauf würde dann noch das Bußgeld an sich kommen.
Also sollte man auf jeden Fall darauf achten, wie und wo man den Baum hinwirft oder abstellt. Ansonsten könnte das neue Jahr direkt mit einer saftigen Geldstrafe beginnen – auf einen solchen Start kann und sollte man definitiv verzichten.