Zwischen Weihnachten und Neujahr oder in den ersten Januar-Wochen – im Winter machen sich viele Urlauber auf in Richtung Österreich, Italien und der Schweiz. Besonders beliebt bei den deutschen Touristen: Wintersport wie Ski- oder Snowboardfahren. Wer die Reise allerdings ohne zusätzliche Kosten überstehen will, sollte diese Aspekte im Bußgeld-Katalog keinesfalls außer Acht lassen.
Viel Schnee, niedrige Temperaturen und vereiste Straßen. Wer mit dem Auto in den Skiurlaub fährt, hat sein Fahrzeug im besten Fall schon vorher winterfest gemacht. Dabei gilt es nicht nur die Skiausrüstung auf dem Dach richtig zu befestigen, sondern auch für Winterreifen und Schneekette sollten einige Vorkehrungen getroffen werden. Besonders wichtig zu beachten: Nicht in allen Nachbarländern gelten die gleichen Vorschriften wie in Deutschland.
Bußgeld-Katalog: Das müssen Autofahrer wissen
Ein Blick in den Bußgeld-Katalog verrät: Sollten die Straße in Österreich mit Schnee oder Schneematsch bedeckt oder gar vereist sein, unterliegen Autofahrer einer Winterreifen-Ausrüstungspflicht. Eine generelle Verpflichtung während der gesamten Wintermonate besteht hingegen nicht. Für Diagonalreifen beträgt die Mindestprofiltiefe fünf Millimeter und für Radialreifen vier Millimeter. Wer die Vorschriften nicht einhält, muss mit einem Bußgeld von 35 Euro rechnen. Sollten andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden, kann die Strafe sogar auf bis zu 5.000 Euro aufgestockt werden.
In Italien und Südtirol entscheidet man auf lokaler Verordnungsebene darüber, ob eine Winterreifenpflicht generell oder abhängig von den Wetterbedingungen besteht. Autofahrer, die gegen die angeordnete Winterreifen-Pflicht verstoßen, müssen mit Bußgeldern zwischen 42 und 345 Euro rechnen.
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Wer in den kommenden Monaten mit dem Auto in die Schweiz fährt, der sollte ebenfalls auf die korrekten Reifen achten. Das Reifenprofil muss mindestens 1,6 Millimeter betragen, ansonsten droht dem Fahrer eine Geldstrafe von 100 Franken pro Reifen. Sollten die Reifen hingegen so stark abgefahren sein, dass andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden, droht zudem die Entziehung der Fahrerlaubnis.