Es gibt wenige Dinge, die uns Menschen so verbindet, wie das Einkaufen. Wir alle müssen bei Rewe, Edeka, Kaufland und Co. unsere Lebensmittel kaufen, die einen gerne, die anderen weniger gerne. Dass einige Menschen dabei gravierende Fehler machen, wissen viele gar nicht.
Schließlich hat auch ein Supermarkt Regeln. Diese sind jedoch vielen nicht bewusst. Es gibt jedoch einige Regeln und Rechte, die jeder Kunde kennen sollte.
Rewe, Edeka, Kaufland und Co.: Kennst du eigentlich diese Rechte?
Es passiert immer wieder, dass man ein ausgeschildertes Produkt kauft, an der Kasse dann aber ein anderer Preis angezeigt wird. Doch welcher Preis gilt eigentlich?
Die Verbraucherzentrale beantwortet diese Frage: „Es mag viele überraschen, aber: Der Preis, der an der Kasse angezeigt wird, gilt“, heißt es. Stellt sich an der Kasse ein anderer Preis heraus, ist es natürlich nicht verpflichtend, das Produkt zu dem geänderten Preis zu kaufen. Daher sollte man stets wachsam sein und ein Blick auf die Kassen-Anzeige werfen. Fällt einem das erst zuhause auf, gestaltet es sich oftmals als schwierig, das Produkt wieder zurückzutauschen.
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Schon mal vor lauter Hunger nach einer Banane in der Obst- und Gemüseabteilung gegriffen und hineingebissen oder die Flasche Cola geöffnet? Schließlich bezahlt man das Produkt ja an der Kasse. Supermarktmitarbeiter können von solchen Begebenheiten aus ihrem Arbeitsalltag sicher ein Lied singen. Doch Vorsicht: Das ist offiziell verboten.
Laut Verbraucherzentrale gehören Lebensmittel bis zum Abschluss des Kaufvertrages an der Kasse den Supermärkten. Manche Filialen von Rewe, Edeka, Kaufland und Co. sind allerdings sehr kulant: Es reicht oftmals, die leere Verpackung an der Kasse vorzuzeigen, um zu bezahlen. Im Zweifelsfall aber nachfragen!
Dürfen alle Produkte angefasst werden?
Vor allem bei Obst und Gemüse ist es üblich, einen kleinen „Drucktest“ zu machen. Ist diese Avocado zu hart? Ist diese Tomate zu weich oder genau richtig? Oft nehmen wir verschiedene Lebensmittel in die Hand, bevor wir sie kaufen. Aber ist das überhaupt erlaubt? Laut der Verbraucherzentrale dürfen Kunden von Rewe, Edeka, Kaufland und Co. Lebensmittel berühren, soweit diese abwaschbar sind oder eine Schale haben. Bei Backwaren ist dies aus hygienischen Gründen jedoch nicht erlaubt. Außerdem dürfen Produkte nicht aus der Packung genommen werden, um die Qualität zu prüfen.
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Oftmals kommt es außerdem vor, dass man gerade keine Tasche oder Einkaufskorb vorhanden ist, sodass man einen leeren Karton aus dem Regal fischt, um seine Einkäufe zu transportieren. Doch darf man das überhaupt? „Echo24“ hat bei Lidl nachgefragt. Die Antwort dürfte viele freuen: „Wir möchten unseren Kunden ein angenehmes und einfaches Einkaufserlebnis in unseren Filialen ermöglichen. Daher können Kunden auch leere Pappkartons als Transporthilfe für ihren Einkauf in den Filialen nutzen. Eine Erlaubnis für die Nutzung durch die Filialmitarbeiter ist nicht erforderlich.“