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Kreuzfahrt: Neue Regel für Urlauber! Wenn du nicht aufpasst, fällt die Reise ins Wasser

Für viele Urlauber ist eine Kreuzfahrt das Beste aller Welten. Doch eine neue Regel könnte ab 1. Januar 2024 für Probleme sorgen.

Kreuzfahrt
© IMAGO/Bihlmayerfotografie

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Obacht, Urlauber! Eine Kreuzfahrt ist für viele Menschen der perfekte Urlaub: Luxus auf einem Großschiff, dazu gutes Essen und immer wieder spannende Landgänge auf exotischen Ländern. Doch wer auf hoher See reisen will, muss ab 2024 ein wichtiges Detail beachten.

Kein Witz: Sonst fällt die langersehnte Kreuzfahrt einfach ins Wasser! Und dabei ist es egal, mit welcher Reederei man in See sticht – ob Aida, Tui Cruises oder sonst wer. Denn ab 2024 müssen vor allem die jüngsten Weltenbummler – oder besser ihre Eltern – aufpassen! Darüber berichtet unser Partnerportal MOIN.DE.

Kreuzfahrt: Neue Regel für Urlauber!

Es geht dabei um den Kinderreisepass, den Kreuzfahrt-Urlauber nicht immer auf dem Schirm hatten. Für Eltern heißt das im Klartext: Man muss sich frühzeitig um die entsprechende Verlängerung oder einen Ersatz kümmern, damit die Reise nicht zum Fiasko wird!

Denn tatsächlich reicht ein „normaler“ Kinderreisepass ab dem 1. Januar 2024 nicht mehr aus, um an Bord von Kreuzfahrtschiffen zu kommen. Zuvor musste der Kinderreisepass nämlich alle zwölf Monate, also jährlich, erneuert werden. Jetzt brauchen Kinder entweder einen „richtigen“ Reisepass oder einen Personalausweis.


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Kinderreisepässe laufen aus

Sind Kinderreisepässe aber über den 1. Januar 2024 hinaus gültig, gilt dieser vorerst noch. Die neue Regel könnte aber für Eltern und Kinder eine Entlastung sein, schließlich sind Reisepässe und Personalausweise für Personen unter 24 Jahren jeweils sechs Jahre gültig – das jährliche Laufen zum Amt fällt also weg, die Kosten von 13 Euro kann man sich auch sparen.

Es gibt aber einen kleinen Haken an der ganzen Sache, und der betrifft Reisen außerhalb der EU. Worum es sich dabei genau handelt, kannst du hier bei MOIN.DE nachlesen.