Veröffentlicht inVermischtes

Whatsapp: Wenn du diesen Fehler begehst, musst du Geld zahlen

Whatsapp ist grundsätzlich kostenlos. Doch wer bestimmte Verhaltensregeln nicht beachtet, muss blechen.

© IMAGO/Rene Traut

Das ist WhatsApp

Wir werfen einen Blick auf den beliebtesten Instant-Messenger Deutschlands: WhatsApp.

Whatsapp hat sich in den letzten Jahren zum beliebtesten Kommunikationsmittel der Deutschen etabliert. Schnell eine Nachricht übermitteln, Fotos und Videos senden oder telefonieren: Millionen Nutzer schätzen die zahlreichen Möglichkeiten des Messengerdienstes von „Meta“.

Das Angebot ist grundsätzlich kostenlos. Doch Vorsicht! Wer sich bestimmte Fehler erlaubt, kann zur Kasse gebeten werden.

Whatsapp: Diese Fehler kosten dich bares Geld

Per Whatsapp kannst du nicht nur Nachrichten an einzelne Kontakte schicken. In deinem Status hast du außerdem noch die Möglichkeit, alle deine Kontakte gleichzeitig auf dem Laufenden zu halten. Einem Mann aus Hessen kam sein Whatsapp-Status kürzlich teuer zu stehen.


Auch interessant: Plötzlich taucht neues Symbol auf – Whatsapp-Nutzer müssen sofort handeln


Der Whatsapp-Nutzer veröffentlichte dort ein Video aus der Zeit des Nationalsozialismus, das verbotene Hakenkreuz-Symbole und Nazi-Propaganda beinhaltete. Die verfassungsfeindlichen Symbole sind laut Paragraf 86a des Strafgesetzbuches verboten. Der Mann sei sich nach Angaben des „Karlsruher Insiders“ keiner Schuld bewusst gewesen. Das Gericht verurteilte ihn trotzdem wegen des Tatbestands der Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 750 Euro. Anwälte warnen, dass das Verschicken vergleichbarer Inhalte strafbar sein kann, selbst wenn es satirisch gemeint ist.

Hitler-Witze strafbar

„Oftmals ist es so, dass Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gar nicht in ernster Absicht in WhatsApp oder Facebook weiterverbreitet werden, also es gar nicht darum geht eine nationalsozialistische Gesinnung zu äußern, sondern dass der Betroffene einfach nur provozieren will oder es sich um witzig gemeinte Bilder mit NS-Bezug handelt“, sagt Rechtsanwalt Dr. Matthias Brauer („Anwalt.de“). Doch die Grenzen zur Kunstfreiheit seien in diesem Fall eng gezogen, „sodass oftmals eine Strafbarkeit angenommen wird, obwohl der Verwender überhaupt gar keine nationalsozialistischen Absichten verfolgt“, warnt Brauer. Ein geschmackloser Witz kann dich im Zweifel also viel Geld kosten. Denn die öffentliche Verwendung von Hakenkreuzen und Hitlerbildern sei nur unter bestimmten Voraussetzungen legal, etwa bei der Berichterstattung über geschichtliche Vorgänge.


Mehr Themen:


Nicht nur volksverhetzende Inhalte können betraft werden. Auch das Weiterverbreiten gewaltverherrlichender Bilder und Videos oder kinderpornographischen Materials steht unter Strafe.