Die Bürgergeld-Erhöhung ist auf dem Weg: Am Mittwoch (13. September) billigte das Kabinett die Verordnung. Die Ampel-Koalition macht damit den Weg frei für den Mega-Sprung im Jahr 2024.
Die Inflation und die Lohnentwicklung geben dabei den Ausschlag. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) verteidigt die XXL-Erhöhung: „Gerade in der Krise und in Krisenzeiten und Umbrüchen muss man sich auf den Sozialstaat verlassen können.“ In den Medien war bereits die Anhebung der Regelsatzes für Alleinstehende um 61 Euro auf bald 563 Euro großes Thema. Doch auch andere Bürgergeld-Bezieher werden stark profitieren.
Neue Regelsätze beim Bürgergeld: So viel mehr gibt es ab 2024
Lohnt es sich überhaupt noch zu arbeiten? Erneut gab es eine große Diskussion in Deutschland um die Ausgestaltung des Bürgergeldes. Um satte 12 Prozent wird der Regelsatz für Singles angehoben, um die Preissteigerungen auszugleichen. Aber nicht nur sie bekommen ab Januar 2024 deutlich mehr.
Auch für ihre Partner, Volljährige, die noch im Elternhaus leben, Jugendliche und Kinder gibt es den Aufschlag von 12 Prozent zum Jahreswechsel. Die neuen Regelsätze im Überblick:
2023 | 2024 | |
Single | 502 Euro | 563 Euro |
Partner/in | 451 Euro | 506 Euro |
Volljährige (bis 24) ohne eigenen Haushalt | 402 Euro | 451 Euro |
Kinder (14-17 Jahre) | 420 Euro | 471 Euro |
Kinder (6-13 Jahre) | 348 Euro | 390 Euro |
Kinder (bis 5 Jahre) | 318 Euro | 357 Euro |
Lindner will nicht mehr Geld für Kinder von Flüchtlingen
Während die Ampel-Koalition, auch mit Zustimmung von Finanzminister Christian Lindner, das Bürgergeld für Kinder und Jugendliche erhöht, sieht es bei Asylbewerbern anders aus.
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Der Finanzminister will, dass Kinder von Asylbewerbern bei der Einführung der Kindergrundsicherung schlechter gestellt werden als Kinder aus Familien, die Bürgergeld beziehen. Lindner sagte nun der „Rheinischen Post“, SPD und Grüne wollten bei Asylbewerbern dauerhaft 20 Euro mehr pro Monat zahlen: „Das unterstütze ich nicht.“ Die Regelsätze seien angemessen, „und wir sollten gerade beim Asylbewerberleistungsgesetz keine falschen Signale senden.“