Wow. Das ist aber mal mächtig nach hinten losgegangen für Lidl. Jetzt droht dem Discounter sogar eine Unterlassungserklärung. Kläger ist die Deutsche Umwelthilfe (DUH).
Die wirft Lidl die Behauptung falscher Tatsachen vor. Der Hintergrund hierzu ist eine Werbestrategie des Discounters, die nicht nur Kunden falsch beeinflusse, sondern sogar die Regierung umstimmen solle, so der Vorwurf der DUH.
Lidl: Irreführende Werbung! Vorwurf gegen Discounter
Es geht um die Einwegflasche – oder auch Kreislaufflasche, wie der Discounter sie nennt. Deren Ökobilanz sei viel besser als die von Mehrwegflaschen, behauptet Lidl felsenfest in seiner aktuellen Werbekampagne mit Günther Jauch. Diese hat mittlerweile weit verbreitet für Kritik bei verschiedenen Umweltorganisationen gesorgt.
Mehr dazu: Lidl und Günther Jauch in der Kritik – mit diesem Satz macht der Moderator es nur noch schlimmer
So hat auch die DUH aufgedeckt, dass die vom Discounter dargelegten Fakten so nicht stimmen könnten. Das Unternehmen hatte darauf reagiert und sich gerechtfertigt. Doch die Organisation fühlt sich dadurch nur noch mehr in ihrer Annahme bestätigt, dass bei der Rechnung des Discounters etwas nicht stimmt.
DUH geht gegen Discounter vor
Die Daten, die Lidl für den Vergleich zwischen der eigenen Einweg- und der handelsüblichen Mehrwegflasche benutze, seien veraltet, kritisiert die DUH. Außerdem würde hierbei ein Produkt mit einem Durchschnittswert verglichen – somit Äpfel mit Birnen. „Einen geschlossenen und sich selbst erhaltenden 100-Prozent-Recyclingkreislauf“ gäbe es hingegen der Behauptung des Discounters nicht. Dessen Weigerung, dies anzuerkennen, grenze an „Realitätsverweigerung“, wie es DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz ausdrückt.
Mehr News:
Das Ergebnis, dass die Kreislaufflasche von Lidl besser dastehe, sei nicht repräsentativ und könne sich somit nicht halten. „Das durchsichtige Ziel dieser Kampagne ist nach Ansicht der DUH der Versuch, die Bundesregierung von einer Verschärfung der gesetzlichen Vorgaben gegen Einweg-Verpackungen im Getränkebereich und für einen besseren Mehrwegschutz abzubringen“, so der Verein. Die DUH fordert somit eine „strafbewehrte Unterlassungserklärung“ vom Konzern.