Endlich wieder Urlaub! Anne und Wolfgang Sobanski aus der Nähe von Ulm wollten nach Corona mal wieder eine richtig schöne Reise in die Sonne machen. Sie blätterten in einem Aldi-Reiseprospekt und fanden ihren Traumurlaub: Drei Wochen Gran Canaria mit Flug und Hotel für zwei Personen. Der Pauschalurlaub sollte rund 3.000 Euro kosten, berichtet das ARD-Magazin „Martcheck“.
Und da Corona noch nicht aus den Köpfen verschwunden ist, kam ihnen die von Aldi und dem Veranstalter „berge & meer“ angepriesene kostenlose Stornierungsmöglichkeit gut gelegen. Bis 14 Tage vor Reisebeginn hätten sie die Möglichkeit, die Reise kostenlos abzusagen. Doch was dann passierte, konnte sich das Ehepaar nicht im Traum vorstellen.
Aldi: Ehepaar tappte in die Stornofalle
Vorab leistete das Ehepaar zudem eine Anzahlung von 825 Euro. Dann passierte es: Sechs Wochen vor Reisebeginn griff Corona im Bekanntenkreis von Anne und Wolfgang Sobanski um sich. Das Ehepaar wollte aus Angst vor Corona die gebuchte Reise nach Gran Canaria lieber absagen und war froh, dass es die kostenlose Stornierungsmöglichkeit gibt.
Sie stornierten fristgerecht und baten um die Rückzahlung ihrer Anzahlung. Doch anscheinend sah der Veranstalter das ganz anders. (Auch bei Urlaub in den Niederlande müssen Reisende jetzt aufpassen.)
Veranstalter redete von einem Missverständnis
Denn „berge & meer“ teilte dem Ehepaar mit, dass das Stornieren nur kostenpflichtig möglich sei und dass sie daher die Anzahlung einbehalten würden. Sofort beschwerte sich Herr Sobanski per Einschreiben bei Aldi. Die Antwort fiel ernüchternd aus. Angeblich hätten sie im Reiseprospekt etwas missverstanden und es gelten nur die AGB, die ihnen zugeschickt worden sind. Und es kam noch schlimmer: Zwei Wochen vor dem eigentlichen Reisebeginn bekommen Sobanskis eine Mahnung über den restlichen Reisepreis, weil angeblich nicht storniert wurde. Es folgte sogar ein Inkassoschreiben durch das das Ehepaar ziemlich unter Druck gerät.
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Der bereits eingeschaltete Anwalt und Reiserechtsexperte ist der Meinung, dass der Veranstalter an die Erklärung zur kostenlosen Stornierung aus dem Prospekt gebunden ist. Solche Fälle kommen anscheinend häufiger vor. Daher muss im Streitfall immer das Gericht entscheiden. Bei Ehepaar Sobanski hat sich zum Glück alles geklärt.
Der Veranstalter „berge & meer“ sprach nach Rückfrage von „Martcheck“ von einem Missverständnis und versprach, den Werbeauftritt zu überprüfen und gegebenenfalls zu optimieren. Sie zahlten die Anzahlung zurück, bedankten sich sogar bei Herrn Sobanski und entschuldigten sich. Anscheinend lohnt es sich immer, sich zu beschweren oder zumindest zu hinterfragen.