In diesem Jahr wird Nyck de Vries zum ersten Mal als fester Fahrer in ein Cockpit der Formel 1 steigen. Im Alpha Tauri wird der junge Niederländer Pierre Gasly ersetzen und schon bald versuchen, die ersten Rennsiege einzufahren.
Bevor er sich allerdings auf seine neue Aufgabe in der Formel 1 konzentrieren kann, muss er sich erstmal mit einer Klage des niederländischen Immobilienmillionärs Jeroen Schothorst auseinandersetzen.
Formel 1: Neuling de Vries verklagt
Wie die niederländische Zeitung „FD“ berichtet, soll Nyck de Vries 2018 ein Darlehen in Höhe von 250.000 Euro bei Schothorst aufgenommen haben, um damit seine Nachwuchskarriere voranzutreiben. Mit diesem konnte er sich einen Platz in der Formel 2 sichern.
Der Grund für die Klage soll sein, dass der Niederländer Informationen zurückgehalten und damit gegen die Vereinbarungen aus dem Darlehnsvertrag verstoßen habe. Die getroffene Vereinbarung soll einen Zinssatz von drei Prozent sowie die Hälfte seiner Verdienste aus Fahrten in der Formel 1 vorgesehen haben. Zudem sei festgeschrieben worden, dass das Darlehen erlassen werde, sollte de Vries 2022 nicht in der Formel 1 fahren.
Formel 1: Uneinigkeiten werden vor Gericht geklärt
Laut einem Bericht von „De Telegraaf“ soll de Vries schon 190.000 Euro an Zinsen gezahlt haben. Weil er allerdings im letzten Jahr noch kein vollwertiges Mitglied in der Formel 1 gewesen ist, soll der Rennfahrer davon ausgegangen sein, dass die Zahlungen erlassen würden. Der Kläger behauptet allerdings, dass der Niederländer nicht wie vereinbart seine Einkünfte und Verträge offengelegt habe.
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Dem Bericht zufolge sollen die Anwälte des Formel-1-Neulings vorgeschlagen haben, das Darlehen komplett zurückzuzahlen sowie die bereits gezahlten 190.000 Euro nicht zurückzufordern. Dieser Vorschlag wurde von Schothorst allerdings abgelehnt. „Alles deutet darauf hin, dass Investrand es nicht verkraften kann, dass de Vries im Jahr 2023 und nicht im letzten Jahr der Vereinbarung Formel-1-Fahrer wurde“, meinte der Anwalt von de Vries. Das endgültige Urteil soll Anfang Februar vom Amsterdamer Gericht gefällt werden.