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FDP und Grüne wollen keine Strafen für Containern – WWF kritisiert: „Packt das Problem nicht an der Wurzel“

Die Bundesregierung ist sich einig: Die Lebensmittelverschwendung in Deutschland soll reduziert werden. Zwei Minister fordern dafür eine konkrete Änderung!

Lebensmittel aus dem Müll eines Supermarktes zu holen steht in Deutschland unter Strafe. FDP und Grüne wollen das jetzt ändern!
© IMAGO / Sabine Gudath

Lebensmittelverschwendung vermeiden

Wir geben fünf Tipps, wie man im Alltag weniger Lebensmittel verschwendet.

Rund elf Millionen Tonnen Lebensmittel, 78 Kilogramm pro Kopf, landen pro Jahr in Deutschland im Müll. Laut Bundeslandwirtschaftsministerium entspricht das 59 Prozent aller Lebensmittelabfälle.

Die Ampel-Parteien wollen laut Koalitionsvertrag die „Lebensmittelverschwendung verbindlich branchenspezifisch reduzieren“. Konkrete Vorschläge dafür hat Justizminister Marco Buschmann (FDP) mit Landwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) gemacht. Das planen FDP und Grüne.

FDP und Grüne: Rettung von Lebensmitteln aus Mülltonnen soll straffrei sein

Um weniger Lebensmittel zu verschwenden, wollen der Justizminister und der Landwirtschaftsminister dafür sorgen, dass niemand mehr für das sogenannte Containern bestraft wird. Darunter versteht man das Herausnehmen von bereits weggeworfenen, aber noch genießbaren Lebensmitteln aus Containern beispielsweise eines Supermarktes. Laut Strafgesetzbuch wird diese Handlung aktuell mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder mit einer Geldstrafe bestraft.

Marco Buschmann und Cem Özdemir wollen das ändern. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur (dpa) werben die beiden Minister in einem gemeinsamen Schreiben an die Justizminister und -senatoren der Länder dafür, einen Vorschlag aus Hamburg von 2021 zu unterstützen. Dieser sieht eine Änderung der Richtlinien für das Straf- und Bußgeldverfahren vor, die von den Ländern beschlossen werden könnte. Eine Gesetzesänderung auf Bundesebene ist laut dpa allerdings vorerst nicht geplant.

Demnach solle Containern nur noch bestraft werden, wenn Hausfriedensbruch vorliege. So werde nur der bestraft, „der über die Überwindung eines physischen Hindernisses ohne Entfaltung eines wesentlichen Aufwands hinausgeht oder gleichzeitig den Tatbestand der Sachbeschädigung erfüllt“. Das treffe zum Beispiel zu, wenn man ein Tor aufhebelt oder beschädigt.

„Wenn sich Menschen weggeworfene Lebensmittel mit nach Hause nehmen, ohne dabei eine Sachbeschädigung oder einen Hausfriedensbruch zu begehen, muss das nicht weiter strafrechtlich verfolgt werden“, teilte Buschmann auf Twitter mit. 

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„Nahrungsmittel gehören auf den Teller und nicht in die Tonne“, schreibt der Landwirtschaftsminister auf Twitter. Derjenige, der Lebensmittel rette, solle in der Regel nicht strafrechtlich verfolgt werden.

Reaktionen auf den Vorschlag: „Packt das Problem nicht an der Wurzel“

Für die Minister stelle ein strafffreies Containern ein Baustein in der Bekämpfung von Lebensmittelverschwendung dar. Kritik kommt von einer der größten internationalen Natur- und Umweltschutzorganisationen. „Die Legalisierung des Containerns ist ein guter Schritt, aber damit packt die Bundesregierung das Problem Lebensmittelverschwendung nicht an der Wurzel an“, betonte Rolf Sommer vom WWF. Was am Ende in der Tonne lande, werde nur besser verteilt. Sommer fordere eine gesetzlich verankerte Pflicht zur Reduzierung von Lebensmittelabfällen – für alle Wirtschaftsbeteiligten auf allen Herstellungs- und Vertriebsebenen.


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„Das halte ich für halbgar, wenn man da einen klaren Schnitt machen will, muss man die Strafbarkeit von Containern aufheben“, kritisiert auch Rezzo Schlauch im Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur. Für Schlauch, der sich 2020 als Anwalt für zwei Tübinger einsetzte, die beim Containern erwischt wurden, gehe der Vorschlag von Buschmann und Özdemir nicht weit genug.