Er hat sich wohl auf einer Party in Bochum daneben benommen – und bezahlte mit seinem Leben. Der Schock saß tief in der Partyszene in Bochum, nachdem ein Partygast (†41) am 10. April vor dem Ruhrcongress gestorben war. Ermittlungen der Polizei zufolge war der 41-Jährige mit einem Türsteher (42) aneinandergeraten.
Dabei kam es am Rande der „Polarize“-Technoparty zu einer handgreiflichen Auseinandersetzung. Der 41-Jährige sollte den Streit nicht überleben. Jetzt muss sich der Türsteher vor Gericht verantworten. Was der Auftakttermin am Montag, den 9. Januar, ergeben hat, berichtet die „WAZ“.
Bochum: Prozess gegen Türsteher startet
Nach letztem Ermittlungsstand der Polizei hatte der 41-Jährige schon vor dem tödlichen Streit Stress mit der Security. Weil er auf der Party Frauen belästigt haben soll, wurde er vor die Tür gesetzt. Doch das wollte der Partygast offenbar nicht wahrhaben und versuchte zurück auf die Tanzfläche zu kommen.
Als der Sicherheitsdienst das bemerkte, eskalierte die Situation. „Er wurde richtig aggressiv“, sagte der Angeklagte, so die „WAZ“. „Ich habe ihn von hinten runtergezogen. Dann sind wir beide runtergefallen.“ Nach einem Handgemenge soll der angeklagte Türsteher sich den Mann geschnappt und ihn am Boden fixiert haben. Zwei Kollegen hätten der Securitykraft geholfen.
Laut Anklage soll der Sicherheits-Mitarbeiter den 41-Jährigen in den Würgegriff genommen haben und diesen auch noch beibehalten haben, als der Partygast sein Bewusstsein verloren hatte. Er habe zudem gesagt, dass er keine Luft mehr bekommen hätte. Spätere Reanimationsversuche blieben erfolglos. Die Obduktion ergab, dass der 41-Jährige erstickt war. „Irgendwie habe ich festgestellt, dass er keine Bewegung mehr hat“, sagte der Anklagte unter Tränen. Dass er das Opfer gewürgt haben soll, wie der Veranstalter bezeugte, gab er allerdings nicht zu.
Türsteher bei Prozess in Bochum schwer belastet
Die Staatsanwaltschaft hat nach dem Vorfall Anklage wegen Körperverletzung mit Todesfolge gegen den Türsteher erhoben. Vor Gericht muss nun geklärt werden, ob und welche Schuld der 42-Jährige am Tod des Partygastes trifft. Eine der entscheidenden Fragen in diesem Zusammenhang dürfte sein, ob das Todesopfer möglicherweise unter Vorerkrankungen litt.
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Nach wochenlanger Untersuchungshaft befand sich der Angeklagte zuletzt auf freiem Fuß. Der Prozess, für den zunächst vier Verhandlungstermine angesetzt sind, startet am Montag (9. Januar) vor dem Landgericht Bochum. Der Veranstalter hat den Angeklagten beim Prozessauftakt schwer belastet. Mehr dazu hier bei der „WAZ„.