Jedes Jahr werden etliche Millionen Tonnen Lebensmittel in der EU weggeworfen. Es sind viele Speisen und Getränken von beispielsweise Aldi, Lidl und Co., die einfach im Müll landen.
Deshalb will die EU das Mindesthaltbarkeitsdatum auf mehreren Lebensmitteln in den Supermärkten abschaffen. Das geht aus den ersten Vorschlägen hervor, die in Brüssel diskutiert werden. Sehen wir also bald auf einigen Produkten von Aldi, Lidl und Co. kein Haltbarkeitsdatum mehr? Diese Redaktion hat beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) angefragt.
Aldi, Lidl und Co: Haltbarkeitsdatum auf Produkten soll weg
Neben den Bürgern machen aber auch Großkonzerne einen Großteil der Lebensmittelverschwendung aus, die aufgrund eines abgelaufenen Mindesthaltbarkeitsdatum ihre Ware nicht mehr weiterverkaufen können, berichtete das „Handelsblatt„.
Deshalb soll jetzt eine Reform den Müllberg und die Produktionskosten senken. Das könnte auch für die Verbraucher bedeuten, dass es im Supermarkt-Regal längerfristig günstiger wird. Bisher bezahlen Kunden auch indirekt die ausgefallenen Einnahmen, die durch abgelaufene Produkte entstehen, die nicht mehr verkauft werden können.
In Deutschland wird immer wieder Kritik laut, dass Lebensmittel bei Aldi, Lidl, Rewe, Edeka und Co. auf dem Müll landen. Die Händler reagieren mit Kooperationen. So werden etwa Hilfsorganisationen mit den noch konsumbierbaren Lebensmitteln beliefert. Es gibt aber auch Produkte, deren Mindesthaltbarkeitsdatum bald ablaufen, die in den Filialen oder per App rabattiert werden.
EU-Pläne schon 2023 umsetzbar?
Nun sollen nach den Plänen der EU einige Produkte kein Mindesthaltbarkeitsdatum mehr bekommen: Reis, Nudeln, Kaffee, Öl und Tee. Der Hinweis „Mindestens haltbar bis (Datum)“ könnte in „oft gut auch nach (Datum)“ ersetzt werden. Bereits in 2023 könnte die Entscheidung fallen. Bis die einzelnen EU-Mitgliedsstaaten die Vorgaben umsetzen, könnten allerdings Jahre vergehen. Der Druck könnte lediglich von den Lebensmittelherstellern erhöht werden.
Und wie sieht es in Deutschland aus? Auf Anfrage dieser Redaktion erklärte das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), dass man sich für eine Anpassung der Regelungen zum Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) einsetze, um Lebensmittelverschwendung zu reduzieren. „Die Vorschriften zum MHD sind EU-weit einheitlich geregelt. Darin werden nur bestimmte Lebensmittel von der Angabe des MHD ausgenommen. Änderungen an dieser Ausnahmeliste kann nur die EU-Kommission vornehmen. Sie hat jedoch in ihrer Farm-to Fork-Strategie angekündigt, dass eine Überarbeitung der EU-Vorschriften zum MHD unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus der Verbraucherforschung geprüft werde“, erklärt eine Sprecherin des BMEL.
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Und weiter: „Die EU-Kommission untersucht dabei verschiedene Optionen unter der Maßgabe, welche Änderungen an den EU-weit einheitlichen Regelungen zum MHD zu einer Verbesserung des Verbraucherverständnis und einer Reduzierung von Lebensmittelverschwendung führen. Die EU-Kommission prüft dabei unter anderem, ob eine Ausweitung der Ausnahmeliste diese Kriterien erfüllt.“ Bei dem Vorhaben werde das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft die EU-Kommission unterstützen.