Für die geplante Moschee des islamischen Kultur- und Integrationsvereins an der Hohen Straße in Styrum gibt es grünes Licht. Nachdem eine Klage von drei Anwohnern bereits am Verwaltungsgericht Düsseldorf gescheitert war und die Berufung abgelehnt wurde, hatten die Bürger vor dem Oberverwaltungsgericht Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt. Wie das OVG auf Anfrage dieser Zeitung bestätigte, wurde der Antrag abgewiesen. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf ist damit rechtskräftig.
Die drei Anwohner hatten bereits im Jahr 2012 gegen die Baugenehmigung geklagt. Sie waren der Ansicht, dass durch einen Versammlungspunkt wie der Moschee Verkehrsprobleme vor Ort auftreten würden und die Stadt zu wenig Stellplätze bereit gestellt hätte.
Das Verwaltungsgericht hatte zunächst entschieden, dass der Moscheebau grundsätzlich zulässig sei und bestätigte damit die Einschätzung der Stadtverwaltung. Es hieße, die Planung sei verträglich für den Standort. Auch verstoße die Moschee nicht gegen das Gebot der nachbarlichen Rücksichtnahme.
Die Moschee darf nur zwischen 7 und 22 Uhr betrieben werden und die Besucherbezahl ist auf 200 Menschen beschränkt. Entsprechende Auflagen hatte die Stadtverwaltung erlassen.
An anderer Stelle hatten Muslime in Mülheim zuletzt weniger Erfolg: Vergangene Woche hatte sich die Neuapostolische Kirche aus den Verkaufsgesprächen mit der Ahmadiyya Muslim Jamaat Gemeinde zurückgezogen. Die Moslems waren daran interessiert, die ehemalige Kirche an der Max-Halbach-Straße in eine Moschee umzubauen. Grund für die Absage waren Vorbehalte in der Nachbarschaft.