Steigende Energiekosten belasten jeden Haushalt – auch Energierechnungen werden daher der Verbraucherzentrale Mülheim von Bürgern immer wieder zur Prüfung vorgelegt.
9 Prozent der Rechtsberatung und Rechtsvertretung durch die Verbraucherschützer drehten sich in 2015 um Energiethemen. Beraterin Ariane Jessen verweist darauf, dass im vergangenen Jahr gerichtlich entschieden wurde, dass der tatsächliche Verbrauch für die monatlichen Abschläge für Strom zugrunde zu legen sei. „Wir haben Ratsuchenden mit auf den Weg gegeben, dass sie ihren Energielieferanten auffordern können, zu hohe Abschläge zu senken, etwa, wenn jemand auszieht.“ Verbraucher sollten ihren Stromzähler einmal im Monat ablesen, um einen Vergleich zu haben, so Jessen.
Ein Kostenvergleich der Energieanbieter könne sich lohnen, empfiehlt die Verbraucherzentrale, das gelte inzwischen auch für Nachtspeicherstrom.