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User müssen für illegale Downloads zu viel zahlen

User müssen für illegale Downloads zu viel zahlen

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Foto: WR
Verbraucherschützer haben festgestellt, dass die Zahl der Abmahnungen illegaler Downloads im Internet ansteigt. Es habe sich ein Geschäftsfeld entwickelt, mit dem man gutes Geld verdienen könne. Sie warnen: Manche Forderung ist überhöht oder ungerechtfertigt.

Essen. 

Etwa 600 000 Abmahnungen gegen Urheberrechtsverletzungen sind 2010 in den Briefkästen deutscher Internetnutzer gelandet. Es ging um Forderungen von 412 Millionen Euro. Die Verbraucherzentrale NRW geht davon aus, dass die Zahlen weiter steigen werden.

„Der Verdacht drängt sich auf, dass Abmahnungen ein Geschäftsmodell geworden sind, mit dem sich viel Geld verdienen lässt“, sagt Urheberrechtsexperte Benjamin Zundel. Der Rechtsanwalt berät Abgemahnte im Aufrag der Verbraucherzentrale in Essen.

Wenn nicht kriminelle Trittbrettfahrer am Werk sind, kommen die Abmahnungen von großen Anwaltskanzleien. Laut Verbraucherzentrale haben sich etwa 40 darauf spezialisiert. Im Auftrag von In­dustrie oder Künstlern loggen sie sich in Internet-Tauschbörsen für Musik oder Filme ein und greifen IP-Adressen der Nutzer ab. Per Gerichtsbeschluss kommen sie an Namen und Adressen.

Gefordete Beträge sind oft überhöht

Wenig später ist die drastisch formulierte Post unterwegs, in der Schadenersatz und Anwaltsgebühren gefordert werden. „Das Urheberrecht ist schützenswert, der Musikindustrie entstehen durch illegale Downloads Millionen-Schäden“, sagt Benjamin Zundel. Dennoch rät der Experte zur Vorsicht. Die Forderungen seien mitunter unberechtigt. „Jeder Einzelfall muss untersucht werden, das sollte man nicht auf die leichte Schulter nehmen“, sagt Margret Schulte von der Essener Verbraucherzentrale.

In der Regel schlagen die Anwälte den Abgemahnten einen Vergleich vor und legen eine Unterlassungserklärung bei. Verbraucherschützer warnen: Die Erklärungen haben Fallstricke, die geforderten Beträge sind oft überhöht. Der Gesetzgeber sieht vor, bei Bagatellfällen die Gebühren für eine Abmahnung auf 100 Euro zu begrenzen. Betroffene, so Margret Schulte, sollten schnell handeln und Rat einholen. Weil die Zahl der Fälle stetig zunimmt, bauen die Verbraucherzentralen in Nordrhein-Westfalen ihre Hilfsangebote derzeit aus.