Viele Firmen profitieren von der Energie-Ökoabgabe. Denn Unternehmen mit energieintensiver Produktion müssen die EEG-Umlage nicht oder nur zum Teil bezahlen. In Bochum sind sind sechs Firmen aus dem produzierenden Gewerbe sowie die Bogestra befreit. Noch steht die Befreiung allerdings unter Vorbehalt.
Bochum.
So viele Bochumer Unternehmen wie nie zuvor profitieren in diesem Jahr von der Befreiung oder Teilbefreiung der Energie-Ökoabgabe. Sieben Firmen haben erfolgreich beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle einen entsprechenden Antrag gestellt. Sie gehören zu den bundesweit mittlerweile 2779 Unternehmen, die aus verkehrs- und umweltpolitischen Gründen (Schienenbahnen) oder um international wettbewerbsfähig zu bleiben, keine oder eine reduzierte EEG-Umlage bezahlen.
Dazu gehört erstmals auch die Eickhoff-Gruppe. Sie spart auf diese Weise allein in diesem Jahr Energiekosten in Höhe von etwa 1 Millionen Euro ein, so Ralf Funke, Geschäftsführer der Eickhoff-Gießerei. Allein die Gießerei und nicht die gesamte Gruppe habe die Befreiung beantragt. Ihr Energieverbrauch belaufe sich jährlich auf 20 Millionen Kilowattstunden, umgerechnet 20 Gigawattstunden, und damit zwei Drittel des gesamten Verbrauchs der Eickhoff-Gruppe.
Unternehmen nutzen Grünstrom-Priveleg
„Die Kriterien für die Befreiung haben wir auch schon früher erfüllt“, erklärt Funke. Bis 2012 habe sich das Unternehmen aber dazu entschieden, alternativ das Grünstrom-Privileg zu wählen. Danach sind solche Unternehmen von der EEG-Umlage befreit, die ausschließlich grünen Strom beziehen. Da die Befreiung nun aber lukrativer ist, hat Eickhoff den alternativen Weg gewählt und bezahlt für 2014 statt sieben Cent pro Kilowattstunde zwei Cent, spart also fünf Cent pro Kilowattstunde. Das sind eine Millionen Euro im Jahr.
Seit 2013 kommen die Stahlwerke Bochum in den Genuss der Erstattung, nachdem sie ein Energie-Management eingeführt haben. „Für uns ist das ungemein wichtig, weil unser Export-Anteil 70 Prozent beträgt und wir sonst international kaum wettbewerbsfähig wären“, sagt Sprecherin Julia Rauhe.
70 Prozent Exportanteil
So gut wie keine Ökoabgabe zahlt auch die Bogestra. Nach den Bestimmungen zur „Besonderen Ausgleichsregelung“ für stromintensive Unternehmen profitieren von der Befreiung entweder Firmen des produzierenden Gewerbes oder Unternehmen, die Schienenbahnen betreiben. Weitere Voraussetzungen sind ein Energie-Management sowie ein Anteil des Stromverbrauchs von mindestens 14 Prozent an der Bruttowertschöpfung.
[kein Linktext vorhanden]Von fast 30 Prozent seiner Stromkosten in Höhe von 4,39 Millionen Euro wird die Bogestra befreit. Sie hatte 2012, die Daten sind Grundlage des in 2013 gestellten Antrags für 2014, einen Verbrauch von 40,3 Millionen Kilowattstunden Fahrstrom, also 40 Gigawattstunden. Müssten das Nahverkehrsunternehmen sie voll bezahlen, würde sich das ebenso auf die Fahrpreise auswirken wie eine möglicherweise reduzierte Erstattung, die ein Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums vorsieht.
Enormer Energiebedarf
„Sollte dieser Mehraufwand vollständig über Ticketeinnahmen refinanziert werden, müssten die Ticketpreise um zusätzlich rund ein Prozent angehoben werden“, kommentiert Luis Castrillo, Vorstandsmitglied des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr die Berliner Pläne. Indes: „Konkrete Planungen zur Ausgestaltung einer Preisanpassung haben wir noch nicht.“
Dass auch die Ruhrkohle AG in Bochum befreit von der EEG-Umlage ist, verwundert auf den ersten Blick. Denn eine Zeche gibt es hier schon lange nicht mehr. „Aber wir pumpen an drei Stellen immer noch Grubenwasser“, erklärt RAG-Sprecher Christof Beike. Insgesamt fast 22 Millionen Kubikmeter Wasser werden an den „Abnahmestellen“ Friedlichbar, Carolinenglück und Robert Müser jedes Jahr nach oben gepumpt. Und das frisst viel Energie.
660 Firmen allein aus NRW
Befreit oder teilbefreit von der EEG-Umlage werden Firmen des produzierenden Gewerbes mit einem jährlichen Mindeststromverbrauch von 1 Gigawattstunde (1 Millionen Kilowattstunden) und Schienenbahnen mit einer Mindestabnahme von 10 GWh Strom . Produzierende Unternehmen erhalten von 1 bis 10 GWh Strom eine Befreiung von 90 Prozent, von 10 GWh an sind es 99 Prozent.
Der durchschnittliche Stromverbrauch eines statistischen Musterhaushalts liegt bei 3350 Kilowattstunden. Mit 1 GWh Strom entspricht demnach dem Bedarf von 300 Haushalten.
Die meisten begünstigten Unternehmen in Deutschland kommen aus NRW (660), am stärksten vertreten ist das Ernährungsgewerbe (480) vor Kunststoff-/Gummi-Industrie (364) und der Chemie-Branche (257). Die Befreiungen oder Ermäßigungen stehen indes wegen einer EU-Klage noch unter Vorbehalt.