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Vodafone kassiert Schlappe vor Gericht – für Kunden bringt das eine große Änderung

Vodafone kassiert Schlappe vor Gericht – für Kunden bringt das eine große Änderung

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Hass im Netz: Das kannst du tun

Vodafone kassiert Schlappe vor Gericht – für Kunden bringt das eine große Änderung

Hass im Netz: Das kannst du tun

Dicke Klatsche für Vodafone!

Der Telekommunikations-Riese, der in Deutschland spätestens nach der Übernahme von Unitymedia zu den Top-Anbietern gehört, hat vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) eine Schlappe erlitten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte ein Verfahren gegen Vodafone angestrengt, da das Angebot zum Vodafone-Pass gegen die Endgerätefreiheit verstoßen würde.

Das EuGH hat der Klage stattgegeben. Im Klartext: Der Vodafone-Pass ist in seiner jetzigen Form unzulässig!

Vodafone kassiert Schlappe vor Gericht – für Kunden bringt es eine große Änderung

Wie der Verbraucherzentrale Bundesverband erklärt, wird der Datenverkehr bestimmter Apps im Vodafone-Pass nicht zum Volumen gerechnet, dass Kunden zur Verfügung stehe. So weit, so gut. Doch das gilt nicht, wenn man Dienste über einen Hotspot des Smartphones oder Tablets auf einem anderen Gerät nutzt. Und genau dieses Vorgehen ist seitens Vodafone eben nicht erlaubt.

Schon im September 2021 hat es für die Briten einen Rüffel vom EuGH diesbezüglich gegeben. Am 10. Januar 2022 hat dann noch das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden, dass Vodafone die entsprechende Volumen-Klausel streichen muss. Vodafone hat die Entscheidung akzeptiert, das Verfahren ist somit abgeschlossen.

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Das ist Vodafone:

  • britische Mobilfunkgesellschaft mit deutschem Tochterunternehmen, Gründung 1990
  • Anbieter von Mobilfunk, DSL, Festnetz, TV und IPTV
  • rund 16.000 Mitarbeiter, über 43 Milliarden Euro Umsatz (Stand 2021)
  • gehört mit über 57,2 Millionen geschalteten SIM-Karten zu den größten Mobilfunkanbietern neben der Telekom und Telefónica

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Vodafone: Kunden können entspannter surfen

Die Verbraucherzentrale Bundesverband zeigt sich erfreut und erklärt: „Das EuGH-Urteil gegen den Vodafone-Pass setzt ein Zeichen für Netzneutralität und ist ein Sieg für den Verbraucherschutz. Der EuGH bestätigt unsere Position, dass ausgewählte Produkte, die ein bestimmtes Konsumverhalten privilegieren, den Internetverkehr einschränken und diskriminieren.“

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Kunden werden also ohne Kopfschmerzen den Vodafone-Pass auch auf anderen Geräten nutzen können, OHNE dass Datenvolumen verbraucht wird, wenn man einen Hotspot seines eigenen Smartphones oder Tablets nutzt.

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Umso besser, dass Vodafone selbst die Entscheidung akzeptiert… (mg)