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Krankenversicherung schmeißt Kind (6) von jetzt auf gleich raus – Eltern verzweifeln

Krankenversicherung schmeißt Kind (6) von jetzt auf gleich raus – Eltern verzweifeln

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RTL: So fing beim Sender alles an

Krankenversicherung schmeißt Kind (6) von jetzt auf gleich raus – Eltern verzweifeln

RTL: So fing beim Sender alles an

Der private TV-Sender RTL ging am 2. Januar 1984 in Deutschland auf Sendung. Damals hieß der Sender RTL plus. Die Abkürzung „RTL“ leitet sich aus der Bezeichnung „Radio Television Luxembourg“ ab. Der TV-Sender entstand als Ableger des deutschsprachigen Radioprogramms „Radio Luxemburg“.

Diese Krankenversicherung kennt keine Gnade. Nach einigen Behandlungen beim Logopäden hat die ARAG ein Versicherungsverhältnis mit einem Kind (6) gekündigt.

Den Eltern macht die private Krankenversicherung bei der fristlosen Kündigung schwere Vorwürfe, berichtet „RTL“.

Krankenversicherung wirft Kind raus – das steckt dahinter

Demnach hätten die Eltern ihren Sohn bei einer privaten Krankenversicherung anmelden müssen, weil der Vater als Hauptverdiener privat versichert sei.

Vor der Aufnahme bei der ARAG sei eine Gesundheitsprüfung ihres Sohnes nötig gewesen. Und da sei es nach Angaben der Eltern zu einem Missverständnis gekommen.

Mutter Andrea Eschbaumer habe keine Angaben zu den Sprachproblemen ihres Kindes gemacht, weil sie nicht als „Helikopter-Mama“ habe dastehen wollen.

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Das ist die ARAG:

  • steht für Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungs-AG
  • größter deutscher Versicherungskonzern in Familienbesitz
  • Gründung 1935 durch Rechtsanwalt Heinrich Faßbender
  • Sitz: Düsseldorf
  • Mitarbeiterzahl: Mehr als 4.400

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„Unser Kinderarzt hat gesagt, dass es in dem Alter normal ist und ein Kind zeitweise Sprachstörungen haben kann, die vielleicht bald wieder verschwinden“, so Mutter gegenüber dem TV-Sender.

Als die Kosten für notwendige Logopädie-Behandlungen in die Höhe geschossen seien, habe die ARAG die Reißleine gezogen und den Vertrag gekündigt.

Anwältin kritisiert Krankenversicherung: „Schwere Geschütze“

Dabei werfe der Krankenversicherer den Eltern vor „vorsätzlich oder zumindest grob fahrlässig falsch informiert zu haben.“

Man hätte das Kind gar nicht erst aufgenommen, hätte man von den Sprachproblemen gewusst, heißt es in einem Kündigungsschreiben, das „RTL“ veröffentlicht hat.

„Die Versicherung fährt hier schon ziemlich schwere Geschütze auf“, findet Rechtsanwältin Nicole Mutschke.

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Zwar hätten die Eltern das Problem angeben müssen. Aber die Rechtsanwältin wundert sich, warum die Krankenversicherung keine Kündigungsfrist ermöglicht hat oder einfach einen Risikozuschlag erhebt.

Die Familie steht nun vor einem Problem: Wer einmal privat versichert war, den nehmen gesetzliche Krankenkassen nur in absoluten Ausnahmefällen auf.

Nun sei völlig unklar, wie das Kind zukünftig versichert werden könne. Die ARAG habe wohl nach der Anfrage des TV-Senders immerhin eine Übergangsfrist bis Ende Juni ermöglicht. Was danach kommt, sei jedoch noch völlig ungewiss. (ak)