Essen.
Der Essener Jürgen H. darf bald das Kennzeichen „E – D 1“ an seiner Harley anbringen. Um Essens Nummer 1 zu ergattern, musste er einiges tun. Das berichtet die .
Die Zeitung spricht von einem „Kleinkrieg“, den er sich mit dem Straßenverkehrsamt lieferte. Am Ende prozessierte H. sogar vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen. Nun kann er einen Teilerfolg für sich verzeichnen. Künftig darf er das Kennzeichen „E – D 1“ nutzen.
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Hintergrund des Falls: Vor einigen Jahren konnten sich Essener online ihr gewünschtes Kennzeichen reservieren lassen. Einige Essener reservierten sich aber gesammelte Nummer-1-Kennzeichen, möglicherweise wollten sie mit den begehrten Kennzeichen handeln. Das stoppte das Straßenverkehrsamt schließlich.
Auch Jürgen H. hatte sich für 13 Anhänger Wunschkennzeichen zuteilen lassen – einen geplanten Handel streitet er aber ab. Eines davon wollte er nun für seine Harley verwenden – auch darum ging es in dem Prozess. Ein letztes Mal stimmte das Gericht dem nun zu.
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