- Immer wieder greifen Listenhunde Menschen oder Tiere an
- Doch was ist eigentlich ein Kampf- und was ein Listenhund?
- Welche Rassen gelten in NRW als Listenhunde?
- Und was musst du als Halter eines Listenhundes beachten?
Essen.
Immer wieder tauchen solch schreckliche Meldungen auf: Ein Listenhund ist auf einen Menschen losgegangen. Zuletzt geschehen in Hannover. Dort biss ein Staffordshire Terrier seine Besitzer tot.
Der Aufschrei, der anschließend folgt, ist groß. Begriffe wie „Kampfhund“, Listenhund und „gefährlicher Hund“ werden durcheinander geworfen.
Doch was steckt hinter den Begriffen? Hier findest du die Erklärungen.
Was ist ein Kampfhund?
Ein Kampfhund ist ein für den Kampf gezüchteter und abgerichteter Hund. Seit dem 19. Jahrhundert sind Hundekämpfe weltweit zum größten Teil verboten. Nur in kriminellen Milieus werden noch Hunde zum Kampf aufeinander losgelassen.
Heute wird der Begriff fälschlicherweise vor allem dann genutzt, wenn ein Hund auf einen Menschen losgeht. Häufig sind dann allerdings Listenhunde gemeint, wozu nur eine Handvoll Hunderassen gehören.
Wann gilt ein Hund als Listenhund in Nordrhein-Westfalen?
In Nordrhein-Westfalen regelt das Landeshundegesetz (LHundG) seit 2002 die Gesetze, Verpflichtungen und Auflagen für Hundehalter. Das Gesetzt legt fest, welche Hunde als Listenhunde gelten.
Dabei wird in folgende Kategorien unterteilt:
- Gefährliche Hunde
- Hunde bestimmter Rassen
- Große Hunde
Warum gibt es das Landeshundegesetz?
Es ist in Kraft getreten, weil die Politik Anfang der 2000er Jahre auf Grund vermehrter Angriffe von Hunden auf Menschen Maßnahmen ergreifen wollte. Wie Statistiken des Umweltministeriums zeigen, sinkt die Zahl der Übergriffe von Listenhunden auf Menschen und andere Tiere seitdem stetig. Gleichzeitig züchten und halten immer weniger Halter „gefährliche Hunde“ und „Hunde bestimmter Art“.
>> Ein Essener Hundecoach erklärt, warum Hunde auf Menschen losgehen.
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• Mehr zu dem Thema:
Listenhund tötet zwei Menschen – Essener Hundecoach erklärt, wie es zu dem Unglück kommen konnte
Kampfhund tötet Mutter und Sohn – Obduktionsbericht erwartet
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Was ist ein „Gefährlicher Hund“?
Zu den gefährlichen Hunden gelten per Gesetz folgende Hunderassen:
- Pittbull Terrier
- American Staffordshire Terrier
- Staffordshire Bullterrier
- Bullterrier
Gefährliche Hunde sind auch Kreuzungen untereinander, sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden. Tritt ein Merkmal einer der genannten Rassen deutlich hervor, muss der Halter im Zweifelsfall nachweisen können, dass keine Kreuzung mit einem gefährlichen Hund vorliegt. Die zuständige Behörde kann die Unfruchtbarmachung eines gefährlichen Hundes anordnen.
Im Einzelfall gelten Hunde als gefährlich,
- wenn sie mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität ausgebildet, gekreuzt oder gezeugt worden sind.
- wenn sie zum Schutzhund oder wenn sie absichtlich zum aggressiven Verhalten gegenüber Menschen ausgebildet werden oder wurden.
- wenn sie einen Menschen gebissen haben. Es sei denn der Hund hat dadurch eine Straftat verhindert.
- wenn sie einen Menschen dadurch gefährden, dass sie ihn anspringen.
- wenn sie einen anderen Hund durch einen Biss verletzt haben, ohne angegriffen worden zu sein. Oder einen anderen Hund gebissen haben, obwohl dieser sich „unterworfen“ hat.
- wenn sie unkontrolliert Wild, Vieh, Katzen oder andere Tiere gehetzt, gebissen oder gerissen haben.
Wer einen gefährlichen Hund halten darf, erfährst du hier, und welche Pflichten du als Hundehalter eingehst erfährst du hier.
Was sind „Hunde bestimmter Rassen“?
Zu den „Hunden bestimmter Rassen“ zählen in NRW:
- Alano
- American Bulldog
- Bullmastiff
- Mastiff
- Mastino Espanol
- Mastino Napoletano
- Fila Brasileiro
- Dogo Argentino Rottweiler
- Tosa Inu
Auch hier gelten Kreuzungen aus den aufgelisteten Rassen mit anderen Hunden als Hunde bestimmter Rassen.
Wann gilt ein Tier als „großer Hund“?
Ein Tier gilt als großer Hund, wenn er ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 Zentimetern oder ein Gewicht von mindestens 20 Kilogramm erreicht.
Der Hund darf nur dann gehalten werden, wenn er mit einem Mikrochip gekennzeichnet ist und für den Hund eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde.
Was muss ich bei der Haltung eines Listenhundes beachten?
Das Magazin „DeineTierwelt“ hat Kosten und Haltungsbedingungen für „gefährliche Hunde“ und „Hunde einer bestimmten Rasse“ aufgeschlüsselt.
- Die Haltung eines „gefährlichen Hundes“ oder eines „Hundes einer bestimmten Rasse“ ist erlaubnispflichtig (Kostenpunkt ca. 100 Euro).
- Für die Erlaubnis muss der Halter volljährig sein, die erforderliche Sachkunde (Sachkundeprüfung) und Zuverlässigkeit (Führungszeugnis) besitzen.
- Gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden.
- Der Halter eines solches Hundes muss eine Haftpflichtversicherung abschließen (Mindestdeckungssumme 500.000 Euro bei Personenschäden, 200.000 Euro für sonstige Schäden)
- Das Grundstück/die Wohnung muss entsprechend ausbruchssicher und verhaltensgerecht sein.
- Um einen gefährlichen Hund zu halten, muss zudem ein besonderes privates oder ein öffentliches Interesse an der Haltung nachgewiesen werden (z.B. Bewachung eines Grundstücks).
- Die Erlaubnis kann befristet und mit weiteren Auflagen verbunden werden.
- Gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Hunderassen sind zudem immer außerhalb des Grundstücks/der Wohnung an der Leine zu führen, außer in ausgewiesenen Hundeauslaufbereichen.
- Zudem besteht bei diesen Vierbeinern ab dem 6. Lebensmonat ein Maulkorbzwang. Hiervon können die Hunde durch eine Verhaltensprüfung ggf. befreit werden.
- Es darf immer nur ein gefährlicher Hund oder ein Hund der gelisteten Rassen gleichzeitig geführt werden.
- Gefährliche Hunde oder Hunde der nordrhein-westfälischen Rasseliste dürfen nur von Personen geführt werden, die eine entsprechende Erlaubnis zum Halten und Führen gefährlicher Hunde haben.