Österreich: Digitale Vignette sollte man frühzeitig buchen
Das „Pickerl“ ist Pflicht auf Österreichs Autobahnen. Die Vignette gibt es auch digital. Den Online-Kauf sollte man aber ein paar Wochen vor der Reise machen – außer, man ist geschäftlich unterwegs.
München.
Angeklebt an die Windschutzscheibe ist die Vignette für österreichische Autobahnen schnell, das Ablösen jedoch ist oft ein nerviges Gefummel. Wer darauf keine Lust hat, kauft sich vielleicht eine digitale Vignette. Hier sollte man jedoch ausreichend Vorlauf einplanen: Gültig sein kann diese frühestens ab dem 18. Tag nach dem Online-Kauf. Darauf weist der ADAC hin.
Der Grund dafür liegt im Verbraucherschutz. Nach einem Online-Kauf hat man ein 14-tägiges Widerrufsrecht. In der Zeit kann man vom Kauf zurücktreten. Das gilt auch für die digitale Vignette.
Drei Tage früher
Aber warum dann 18 und nicht 14 Tage? Das liegt an einer zusätzlichen dreitägigen Frist für einen möglichen Widerruf per Post, erklärt die österreichische Autobahnbetreiber-Gesellschaft Asfinag.
Entsprechend kann man den Start der Gültigkeit frühestens für den 18. Tag nach Kauf festlegen. Ein Beispiel: Wer am 6. April online eine digitale Vignette kauft, kann sie frühestens ab 24. April nutzen.
Wann die Frist entfällt
Die 18-Tages-Frist entfällt allerdings, wenn man die digitale Vignette direkt an einer Mautstelle, an Automaten in Rastanlagen oder an Grenzübergängen, in Tankstellen oder auch in Geschäftsstellen der Verkehrsclubs ÖAMTC, ARBÖ oder ADAC kauft. Dann kann sie ab sofort genutzt werden.
Auch gut zu wissen: Wer die digitale Vignette im Internet zu geschäftlichen Zwecken kauft, ist ebenfalls von der 18-Tages-Frist ausgenommen. Denn hier entfalle das Rücktrittsrecht, so die Asfinag. Dieses Recht muss nur für Privatnutzer berücksichtigt werden.
Kein Preisunterschied
Preislich macht es keinen Unterschied, ob man die klassische Klebevignette oder die digitale Version kauft: Zehn Tage für Autos kosten 9,60 Euro, für Motorräder 5,60 Euro. Die Zwei-Monats-Vignetten liegen bei 28,20 Euro (Auto) und 14,10 Euro (Motorrad).
Wer ohne Vignette erwischt wird, muss zahlen: Für Autofahrer werden dann 120 Euro Ersatzmaut fällig, für Motorradfahrer 65 Euro. Hat man versucht, die Vignette zu manipulieren, zahlt man das Doppelte. Wenn man nicht sofort zahlen kann, wird es noch teurer: Dann folgen laut Asfinag Verwaltungsstrafen von 300 bis 3000 Euro. (dpa)